21-2029

Planung Veloroute 14 - Abschnitt Elbgaustraße von Fangdieckstraße bis Furtweg Drs. 21-1842, Beschluss des Hauptausschusses vom 19.04.2021

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 02.06.2021 Mobilität Ö 6.1

Sachverhalt

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

Sachverhalt:

 

GRÜNE und CDU wollen in Eimsbüttel die Verkehrswende gemeinsam gestalten – aus Gründen des Umwelt und Klimaschutzes, damit auch Menschen ohne Auto sich sicher im öffentlichen Raum bewegen können, aus Immissionsschutzgründen (Lärm und Luft), und um den Straßenraum zugunsten der steigenden Bedeutung des Umweltverbundes zu gestalten – wobei der Grundsatz gilt, dass Straßen regelwerkkonform von außen, also von den Bedürfnissen des Umweltverbundes und des Baum- und Grünschutzes aus, nach innen geplant werden sollen.

Der Abschnitt der Veloroute 14 entlang der Elbgaustraße zwischen den Stadtteilen Lurup und Eidelstedt wird seitens des LSGB überplant. Auf dem Gebiet des Bezirks Eimsbüttel liegt der Abschnitt unter den Gleisen zwischen Fangdieckstraße und S-Elbgaustraße sowie im weiteren Verlauf bis zur Kreuzung Furtweg.

 

Der Abschnitt auf Eimsbütteler Gebiet ist verkehrsplanerisch sehr herausfordernd. So verläuft auf dieser Strecke der Ring 3 für den motorisierten Verkehr, einige Buslinien, die Veloroute 14 für Radfahrende sowie die vielgenutzte Fußwegeverbindung zur S-Bahn-Haltestelle Elbgaustraße aus den Stadtteilen Lurup und Eidelstedt und den Schulstandorten Grundschule Furtweg und dem Goethe-Gymnasium im Rispenweg (Lurup). Zukünftig ist hier die Autoverladestation der DB geplant. Gleichzeitig ist der vorhandene Straßenraum unter den Schienen sehr eng und auch im weiteren Verlauf nicht wesentlich großzügiger bemessen.

 

Die Herausforderung besteht darin, allen Verkehrsarten auf diesem sehr engen Raum gerecht zu werden. Den vorhandenen Baumbestand gilt es im Rahmen der Überplanung zu schützen und zu erhalten. Sollte dies nicht an allen Punkten möglich sein, sind ortsnahe Nachpflanzungen vorzunehmen. Insbesondere den schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern – dem Fußverkehr und dem Radverkehr – sollte hier eine höhere Priorität eingeräumt werden, als in der bisherigen Planung vorgesehen. Das starke Fußverkehrsaufkommen rund um die S-Bahn-Station Elbgaustraße und die Schüler*innenverkehre (zu Fuß, per Fahrrad) sind ein Ausschlusskriterium für den geplanten gemeinsamen benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg (Zeichen 240 StVO) mit seiner in diesem Fall sehr geringen Breite von lediglich 2,65 bis 2,75 – insbesondere wenn direkt am gemeinsamen Fuß- und Radweg ohne Sicherheitsabstand der KFZ-Verkehr mit Tempo 50 fährt.

 

Daher befürwortet die Bezirksversammlung dass – wie bisher – der Radverkehr im Mischverkehr auf der Straße fährt – und für unsichere Radfahrende der Fußweg mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ freigegeben wird. Wie bisher sollte dann unter den Schienen Tempo 30 gelten.

In Hinblick auf die hier vorgesehene Veloroutenplanung sollte geprüft werden, auf dem gesamten Abschnitt Fangdieckstraße bis Furtweg ebenfalls Tempo 30 einzuführen, um die Sicherheit für den Radverkehr im Mischverkehr zu gewährleisten sowie – vergleichbar mit der geplanten Umsetzung auf der Elbchaussee – Fahrradpiktogramme auf der Mitte der Straße – die sogenannten „Sharrows“ – auf der Fahrbahn zu markieren. Die Sharrows verdeutlichen, dass hier Radfahrende auf der Mitte der Straße fahren.

 

Der Verbleib des Radverkehrs im Mischverkehr bei Tempo 30 würde insbesondere vorhersehbare Konflikte auf der Veloroute mit dem starken Fußverkehr auf diesem Abschnitt vermeiden und entspricht den Vorgaben der ReStra und ERA, den Straßenraum von außen nach innen zu planen und insbesondere die Belange der schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu berücksichtigen.

 

Gleichzeitig ermöglich das Schild „Radfahrer frei“ für den Gehweg einem gewissen Anteil an Radfahrenden, die unsicher bzw. sehr langsam fahren, sowie den Schüler*innen weiterführender Schulen, auf dem Gehweg zu fahren.

 

Die Kreuzung am Furtweg ist eine wichtige Querungsstelle für Schüler*innen der Grundschule Furtweg. Hier sollten die Fußwege auf beiden Seiten der Elbgaustraße mindestens Regelbreite aufweisen. Zugunsten der linksabbiegenden Radfahrenden auf der Veloroute, einer Aufstellfläche und breiterer Fußwege sollte hier auf den Linksabbieger in den Niekampsweg verzichtet werden.

 

 

Beschluss:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, folgende Stellungnahme zur                           1. Verschickung der Veloroutenplanung 14 – Abschnitt Elbgaustraße an den LSBG zu übermitteln:

 

  1. Der Radverkehr soll weiterhin im Mischverkehr geführt werden. Um die Sicherheit für den Radverkehr auf der Veloroute zu gewährleisten, ist Tempo 30 einzurichten – wie es heute bereits im Abschnitt unter den Schienen angeordnet ist.

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wird in der weiteren Planung mit den entsprechenden Dienststellen die Aufhebung der Benutzungspflicht des gemeinsamen Geh- und Radwegs, die Anordnung von Rad-Piktogrammen/Sharrows auf der Fahrbahn sowie die Erweiterung der Tempo-30-Regelung besprechen.

  1. Auf der Fahrbahn sollen „Sharrows“ markiert werden. Dies sind Fahrrad­piktogramme wie sie auch für die Elbchaussee geplant sind.

 

Siehe Antwort zu 1.

 

  1. Der Fußweg sollte mindestens in Regelbreite – möglichst breiter - hergestellt werden – da er das Umfeld in den Stadtteilen Lurup und Eidelstedt der stark frequentierten S-Bahn-Station Elbgaustraße erschließt sowie Schüler*innenverkehre zum Goethe-Gymnasium und zur Grundschule Furtweg aufnimmt.

 

Im überwiegenden Teil der Planung wird der Gehweg zukünftig Regelbreiten von 2,65 m und breiter aufweisen.

 

  1. Radfahrende, die sich im Mischverkehr unsicher fühlen, soll auf dem Fußweg mit „Radverkehr frei“ ein vorsichtiges Fahren auf dem Gehweg ermöglicht werden. Dies kann auch für jüngere Radfahrende zur weiterführenden Schule eine geschütztere Möglichkeit eröffnen.

 

Der LSBG wird in der weiteren Planung mit den entsprechenden Dienststellen auch die Ergänzung des gemeinsamen Geh- und Radweg um das ZZ 1022-10 „Radfahrer frei“ besprechen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

 

  1. Im Erläuterungsbericht im Abschnitt 2.1.2 „Verkehrsbelastung“ bitte Zahlen zu Fuß- und Radverkehr als Planungsgrundlage auf dem Eimsbütteler Abschnitt  erheben und insbesondere auf die Fußverkehre Richtung S-Bahn-Elbgaustraße sowie den Schulstandorten Goethe-Gymnasium und Grundschule Furtweg eingehen.

 

Eine Verkehrszählung wird für diesen Bereich nicht in Betracht gezogen. Hintergrund ist, dass das hohe Fuß- und Radverkehrsaufkommen bekannt ist. Eine Planung des beengten Straßenquerschnitts zwischen der Unterführung und dem Knotenpunkt Elbgaustraße/Furtweg/Niekampsweg erfolgt mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung zugunsten des Fuß- und Radverkehrs zu erarbeiten.

 

 

  1. Die Pegelmessungen der Radverkehrszählstelle aufnehmen bzw. auf evtl. vorhandene Zählungen im Rahmen der Planung des Radschnellweges Elmshorn-Diebsteich zurückgreifen.

 

Eine Berücksichtigung der Radverkehrszählstelle wird nicht in Betracht gezogen. Ansonsten siehe Antwort zu 5.

 

  1. Eine verkehrsplanerische Lösung zu entwickeln für die im Erläuterungsbericht im Abschnitt 2.2.7.5 benannten Unfälle mit Radfahrenden in der Einmündung Redingskamp. Eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr und damit im Blickfeld der Kfz anstelle des geplanten gemeinsamen Geh- und Radwegs kann die Sicherheit hier deutlich erhöhen.

 

Die erforderlichen Sichtdreiecke werden in der Planung berücksichtigt. Zudem wird die Anbindung an den östlichen Radweg in der weiteren Planung überarbeitet. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und zu 4.

 

  1. An der Kreuzung Furtweg (QS 23) biegt die Veloroute links in den Niekampsweg. Der Schulweg zur Grundschule Furtweg verläuft über diese Kreuzung. Die Fußwege sollen daher zugunsten ausreichend breiter Schulwege auf der nördlichen und südlichen Seite verbreitert werden und für Radfahrende eine vorgezogene Aufstellfläche angelegt werden – wie dies regelhaft für Velorouten vorgesehen ist. Der Links-Abbieger für Kfz kann an dieser Stelle entfallen, da nur wenige Autos in den Niekampsweg einbiegen und der Platz dem Fuß- und Radverkehr zugeschlagen werden sollte.

 

Die Straßen Furtweg und Niekampsweg liegen außerhalb der Planungsgrenze. Bauliche Maßnahmen sind daher nicht vorgesehen. In den Einmündungsbereichen der Straßen werden die Fahrbahnmarkierungen angepasst, so dass auch Abbiegebeziehungen für den Radverkehr optimiert werden. Der Linksabbieger ist bedingt verträglich geführt. Die Kapazität des Geradeausfahrstreifens würde bei Entfall des Linksabbiegers erheblich abnehmen. Ein Entfall wird in der weiteren Planung dennoch überprüft.

 

  1. Einmündungen Mesterfeld und Haseldorfer Weg: Die Querschnitte der Straße baulich verengen, um die Gestaltung einer Tempo 30 Zone baulich anzupassen. Damit werden die Geschwindigkeit reduziert und Fußgänger*innen wird das Queren erleichtert.

 

Der LSBG überprüft in der weiteren Planung die Kompaktheit der Einmündungen und optimiert sie, falls erforderlich. Ebenfalls überprüft er die Herstellung als Gehwegüberfahrt.

 

  1. Auf die Aufleitung des Radverkehrs auf einen Radweg vor der Einmündung Mesterfeld zu verzichten. Um gefährliche Rechts-Abbiegesituationen am Mesterfeld zu vermeiden, soll Radverkehr im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs geführt werden.

 

In der weiteren Planung prüft der LSBG den Entfall des östlichen Parkstreifens und die Verlängerung des Radwegs in Anlehnung an das Kopenhagener Modell. Im Übrigen siehe Antworten zu 1., zu 4 und zu 7.

  1. Eine Links-Abbiegemöglichkeit für Radfahrende aus der Elbgaustraße in die Straße Weidplan und den Vorplatz S-Bahn-Elbgaustraße einzurichten.

 

Der LSBG optimiert die Abbiegemöglichkeit für Radfahrende im weiteren Planungsverlauf.

 

  1. Eine Anschlussplanung für die Radinfrastruktur in der Elbgaustraße von Furtweg bis zur Kieler Straße anzuschieben. Damit wird die Lücke einer angemessenen Radinfrastruktur bis zur wichtigen Verkehrsader Kieler-Straße und zum Einkaufszentrum Eidelstedter Platz geschlossen.

 

Dieser Teil der Elbgaustraße ist nicht Bestandteil der Veloroute 14. Der LSBG ist hier an keinem Projekt beteiligt.

 

  1. Zu prüfen, ob der Straßenraum auf der nördlichen Straßenseite (auf privaten Grund) bis zu den Mehrfamilienhäusern erweitert werden kann um damit mehr Straßenraum zu gewinnen.

 

Die Möglichkeiten von Grunderwerb werden im weiteren Planungsverlauf geprüft.

 

  1. Zu prüfen, wie durch verkehrsberuhigende Elemente die Einhaltung der Tempo 30 Strecke baulich unterstützt werden kann.

 

Diese Prüfung sagt der LSBG zu.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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