Planung Veloroute 14 - Abschnitt Elbgaustraße von Fangdieckstraße bis Furtweg Drs. 21-1842, Beschluss des Hauptausschusses vom 19.04.2021
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:
Sachverhalt:
GRÜNE und CDU wollen in Eimsbüttel die Verkehrswende gemeinsam gestalten – aus Gründen des Umwelt und Klimaschutzes, damit auch Menschen ohne Auto sich sicher im öffentlichen Raum bewegen können, aus Immissionsschutzgründen (Lärm und Luft), und um den Straßenraum zugunsten der steigenden Bedeutung des Umweltverbundes zu gestalten – wobei der Grundsatz gilt, dass Straßen regelwerkkonform von außen, also von den Bedürfnissen des Umweltverbundes und des Baum- und Grünschutzes aus, nach innen geplant werden sollen.
Der Abschnitt der Veloroute 14 entlang der Elbgaustraße zwischen den Stadtteilen Lurup und Eidelstedt wird seitens des LSGB überplant. Auf dem Gebiet des Bezirks Eimsbüttel liegt der Abschnitt unter den Gleisen zwischen Fangdieckstraße und S-Elbgaustraße sowie im weiteren Verlauf bis zur Kreuzung Furtweg.
Der Abschnitt auf Eimsbütteler Gebiet ist verkehrsplanerisch sehr herausfordernd. So verläuft auf dieser Strecke der Ring 3 für den motorisierten Verkehr, einige Buslinien, die Veloroute 14 für Radfahrende sowie die vielgenutzte Fußwegeverbindung zur S-Bahn-Haltestelle Elbgaustraße aus den Stadtteilen Lurup und Eidelstedt und den Schulstandorten Grundschule Furtweg und dem Goethe-Gymnasium im Rispenweg (Lurup). Zukünftig ist hier die Autoverladestation der DB geplant. Gleichzeitig ist der vorhandene Straßenraum unter den Schienen sehr eng und auch im weiteren Verlauf nicht wesentlich großzügiger bemessen.
Die Herausforderung besteht darin, allen Verkehrsarten auf diesem sehr engen Raum gerecht zu werden. Den vorhandenen Baumbestand gilt es im Rahmen der Überplanung zu schützen und zu erhalten. Sollte dies nicht an allen Punkten möglich sein, sind ortsnahe Nachpflanzungen vorzunehmen. Insbesondere den schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern – dem Fußverkehr und dem Radverkehr – sollte hier eine höhere Priorität eingeräumt werden, als in der bisherigen Planung vorgesehen. Das starke Fußverkehrsaufkommen rund um die S-Bahn-Station Elbgaustraße und die Schüler*innenverkehre (zu Fuß, per Fahrrad) sind ein Ausschlusskriterium für den geplanten gemeinsamen benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg (Zeichen 240 StVO) mit seiner in diesem Fall sehr geringen Breite von lediglich 2,65 bis 2,75 – insbesondere wenn direkt am gemeinsamen Fuß- und Radweg ohne Sicherheitsabstand der KFZ-Verkehr mit Tempo 50 fährt.
Daher befürwortet die Bezirksversammlung dass – wie bisher – der Radverkehr im Mischverkehr auf der Straße fährt – und für unsichere Radfahrende der Fußweg mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ freigegeben wird. Wie bisher sollte dann unter den Schienen Tempo 30 gelten.
In Hinblick auf die hier vorgesehene Veloroutenplanung sollte geprüft werden, auf dem gesamten Abschnitt Fangdieckstraße bis Furtweg ebenfalls Tempo 30 einzuführen, um die Sicherheit für den Radverkehr im Mischverkehr zu gewährleisten sowie – vergleichbar mit der geplanten Umsetzung auf der Elbchaussee – Fahrradpiktogramme auf der Mitte der Straße – die sogenannten „Sharrows“ – auf der Fahrbahn zu markieren. Die Sharrows verdeutlichen, dass hier Radfahrende auf der Mitte der Straße fahren.
Der Verbleib des Radverkehrs im Mischverkehr bei Tempo 30 würde insbesondere vorhersehbare Konflikte auf der Veloroute mit dem starken Fußverkehr auf diesem Abschnitt vermeiden und entspricht den Vorgaben der ReStra und ERA, den Straßenraum von außen nach innen zu planen und insbesondere die Belange der schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu berücksichtigen.
Gleichzeitig ermöglich das Schild „Radfahrer frei“ für den Gehweg einem gewissen Anteil an Radfahrenden, die unsicher bzw. sehr langsam fahren, sowie den Schüler*innen weiterführender Schulen, auf dem Gehweg zu fahren.
Die Kreuzung am Furtweg ist eine wichtige Querungsstelle für Schüler*innen der Grundschule Furtweg. Hier sollten die Fußwege auf beiden Seiten der Elbgaustraße mindestens Regelbreite aufweisen. Zugunsten der linksabbiegenden Radfahrenden auf der Veloroute, einer Aufstellfläche und breiterer Fußwege sollte hier auf den Linksabbieger in den Niekampsweg verzichtet werden.
Beschluss:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, folgende Stellungnahme zur 1. Verschickung der Veloroutenplanung 14 – Abschnitt Elbgaustraße an den LSBG zu übermitteln:
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wird in der weiteren Planung mit den entsprechenden Dienststellen die Aufhebung der Benutzungspflicht des gemeinsamen Geh- und Radwegs, die Anordnung von Rad-Piktogrammen/Sharrows auf der Fahrbahn sowie die Erweiterung der Tempo-30-Regelung besprechen.
Siehe Antwort zu 1.
Im überwiegenden Teil der Planung wird der Gehweg zukünftig Regelbreiten von 2,65 m und breiter aufweisen.
Der LSBG wird in der weiteren Planung mit den entsprechenden Dienststellen auch die Ergänzung des gemeinsamen Geh- und Radweg um das ZZ 1022-10 „Radfahrer frei“ besprechen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
Eine Verkehrszählung wird für diesen Bereich nicht in Betracht gezogen. Hintergrund ist, dass das hohe Fuß- und Radverkehrsaufkommen bekannt ist. Eine Planung des beengten Straßenquerschnitts zwischen der Unterführung und dem Knotenpunkt Elbgaustraße/Furtweg/Niekampsweg erfolgt mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung zugunsten des Fuß- und Radverkehrs zu erarbeiten.
Eine Berücksichtigung der Radverkehrszählstelle wird nicht in Betracht gezogen. Ansonsten siehe Antwort zu 5.
Die erforderlichen Sichtdreiecke werden in der Planung berücksichtigt. Zudem wird die Anbindung an den östlichen Radweg in der weiteren Planung überarbeitet. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und zu 4.
Die Straßen Furtweg und Niekampsweg liegen außerhalb der Planungsgrenze. Bauliche Maßnahmen sind daher nicht vorgesehen. In den Einmündungsbereichen der Straßen werden die Fahrbahnmarkierungen angepasst, so dass auch Abbiegebeziehungen für den Radverkehr optimiert werden. Der Linksabbieger ist bedingt verträglich geführt. Die Kapazität des Geradeausfahrstreifens würde bei Entfall des Linksabbiegers erheblich abnehmen. Ein Entfall wird in der weiteren Planung dennoch überprüft.
Der LSBG überprüft in der weiteren Planung die Kompaktheit der Einmündungen und optimiert sie, falls erforderlich. Ebenfalls überprüft er die Herstellung als Gehwegüberfahrt.
In der weiteren Planung prüft der LSBG den Entfall des östlichen Parkstreifens und die Verlängerung des Radwegs in Anlehnung an das Kopenhagener Modell. Im Übrigen siehe Antworten zu 1., zu 4 und zu 7.
Der LSBG optimiert die Abbiegemöglichkeit für Radfahrende im weiteren Planungsverlauf.
Dieser Teil der Elbgaustraße ist nicht Bestandteil der Veloroute 14. Der LSBG ist hier an keinem Projekt beteiligt.
Die Möglichkeiten von Grunderwerb werden im weiteren Planungsverlauf geprüft.
Diese Prüfung sagt der LSBG zu.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine