Photovoltaik im Bezirk fördern: Geeignete Immobilien identifizieren
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
BV (Antrag der CDU- und GRÜNE-Fraktion) |
27.08.2020 |
9.7 |
Überwiesen in GNUVWDi |
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GNUVVWDi (Antrag der CDU- und GRÜNE-Fraktion) |
16.09.2020 |
7.3 |
s.o. |
Empfehlung mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion |
Das Klimaabkommen von Paris fordert die massive Reduktion von Treibhausgasen und den schnellen Ausbau von Erneuerbaren Energien. Auch der Hamburger Klimaschutzplan gibt weitreichende Ziele vor: Bis 2030 soll Hamburg die CO²-Emissionen um 55 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 reduzieren. Bis 2050 strebt die Stadt eine Emissionsminderung von mindestens 95 Prozent an, um Klimaneutralität zu erreichen. Insbesondere steht auch die Nutzung der Photovoltaik im Fokus. Für alle Neubauten ist ab 2023 die Nutzung der Solarenergie auf den Dächern vorgeschrieben. Aber auch der Altbaubestand besitzt großes Potential. Der Bezirk will, wie im Grün-Schwarzen Koalitionsvertrag vereinbart, mit gutem Beispiel vorangehen und die im Besitz des Bezirks Eimsbüttel befindlichen Gebäude mit solaren Erzeugungsanlagen ertüchtigen. Viele Gebäude im Bezirk gehören zudem städtischen Gesellschaften wie z.B. der Sprinkenhof GmbH der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft, der Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH (GWG), Hamburger Gesellschaft für Gewerbebauförderung mbH (HaGG), Kommanditgesellschaft VHG Verwaltung Hamburgischer Gebäude GmbH & Co. und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG). Auch hier liegen große Potentiale (siehe auch: https://..de/er-uns/g//).
100 Quadratmeter Dachfläche mit Photovoltaik belegt, sparen etwa fünf Tonnen CO² im Jahr.
Der Ausbau von solaren Erzeugungsanlagen wird in anderen Städten über die gleichzeitige Bündelung und Verpachtung mehrerer Dachflächen – mit einer marktüblichen Laufzeit von 20 Jahren – geregelt. Energieversorger können sich um die Lose für diese Bündelungsaktionen bewerben. Die erzeugte Energie wird entweder in das Stromnetz eingespeist, oder als Mieterstrom verkauft. Mieterstrom muss dabei immer zehn Prozent günstiger sein als der Basistarif des Grundversorgers.
Dies bedeutet eine Verringerung bzw. Stabilisierung der Energiekosten für die Mieterinnen und Mieter und gleichzeitig eine hohe Wertschöpfung.
keine