21-1306

Photovoltaik im Bezirk fördern: Geeignete Immobilien identifizieren

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 24.09.2020 Bezirksversammlung Ö 10.13

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drucksache

Ergebnis

BV (Antrag der CDU- und GRÜNE-Fraktion)

27.08.2020

9.7

21-1221

Überwiesen in GNUVWDi

GNUVVWDi (Antrag der CDU- und GRÜNE-Fraktion)

16.09.2020

7.3

s.o.

Empfehlung mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion

Das Klimaabkommen von Paris fordert die massive Reduktion von Treibhausgasen und den schnellen Ausbau von Erneuerbaren Energien. Auch der Hamburger Klimaschutzplan gibt weitreichende Ziele vor: Bis 2030 soll Hamburg die CO²-Emissionen um 55 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 reduzieren. Bis 2050 strebt die Stadt eine Emissionsminderung von mindestens 95 Prozent an, um Klimaneutralität zu erreichen. Insbesondere steht auch die Nutzung der Photovoltaik im Fokus. Für alle Neubauten ist ab 2023 die Nutzung der Solarenergie auf den Dächern vorgeschrieben. Aber auch der Altbaubestand besitzt großes Potential. Der Bezirk will, wie im Grün-Schwarzen Koalitionsvertrag vereinbart, mit gutem Beispiel vorangehen und die im Besitz des Bezirks Eimsbüttel befindlichen Gebäude mit solaren Erzeugungsanlagen ertüchtigen. Viele Gebäude im Bezirk gehören zudem städtischen Gesellschaften wie z.B. der Sprinkenhof GmbH der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft, der Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH (GWG), Hamburger Gesellschaft für Gewerbebauförderung mbH (HaGG), Kommanditgesellschaft VHG Verwaltung Hamburgischer Gebäude GmbH & Co. und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG). Auch hier liegen große Potentiale (siehe auch: https://..de/er-uns/g//).

100 Quadratmeter Dachfläche mit Photovoltaik belegt, sparen etwa fünf Tonnen CO² im Jahr.

Der Ausbau von solaren Erzeugungsanlagen wird in anderen Städten über die gleichzeitige Bündelung und Verpachtung mehrerer Dachflächen – mit einer marktüblichen Laufzeit von 20 Jahren – geregelt. Energieversorger können sich um die Lose für diese Bündelungs­aktionen bewerben. Die erzeugte Energie wird entweder in das Stromnetz eingespeist, oder als Mieterstrom verkauft. Mieterstrom muss dabei immer zehn Prozent günstiger sein als der Basistarif des Grundversorgers.

Dies bedeutet eine Verringerung bzw. Stabilisierung der Energiekosten für die Mieterinnen und Mieter und gleichzeitig eine hohe Wertschöpfung.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständigen Stellen dazu aufzufordern, eine Liste aller baulichen, überdachten Anlagen anzufertigen, die sich im Besitz der Städtischen Gesellschaften wie der Sprinkenhof GmbH, der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft, der Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH (GWG), Hamburger Gesellschaft für Gewerbebauförderung mbH (HaGG), Kommanditgesellschaft VHG Verwaltung Hamburgischer Gebäude GmbH & Co. und dem Landesbetrieb Immobilien­management und Grundvermögen (LIG) auf Eimsbütteler Gebiet befinden.

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die zuständigen Stellen dazu aufzufordern:

1) Eine Liste aller baulichen, überdachten Anlagen anzufertigen, die sich in unmittelbarem Besitz des Bezirks befinden.

2) Nach Erstellung der in (1) beschriebenen Immobilienauflistung eine öffentliche Ausschrei­bung durchzuführen, um einen geeigneten, technischen Dienstleister mit der Potential­abschätzung für die Nutzung der Dachflächen mit Photovoltaik zu beauftragen. Die Potentialabschätzung soll folgende Zielsetzungen verfolgen:

a) Systematische Auswahl und Kategorisierung der Dachflächen anhand technischer, sozialer und wirtschaftlicher Kriterien (wie Ausrichtung, Flächengröße, Statik, Netz­anschluss, visuelle und sonstige Beeinträchtigungen, Geschäftsmodelle wie bspw. Mieterstrom);

b) Einschätzung der allgemeinen Wirtschaftlichkeit und Empfehlungen für einen Ausschreibungsprozess und eine geeignete Projektstruktur auf Basis von (a).

c) Abhängig von (b): Empfehlung von passenden Clustern von Immobiliendächern zur gebündelten Ausschreibung mit einer optimierten Mischung besonders gut und gut geeigneter Flächen, um eine faire Verteilung solarer Energieerzeugung im Bezirk zu fördern.

3) Abhängig von den Ergebnissen von (2) eine Konzeption zur Vorbereitung einer öffent­lichen Ausschreibung mit dem Ziel einer baulichen Ertüchtigung der Immobilien mit Photo­voltaik-Anlagen durchzuführen. Die Leistungsbeschreibung für diese Ausschreibung ist dem GNUVWDi zur Kommentierung vorzulegen

Die Resultate der Schritte (1) bis (3) sollen im GNUVWDI vorgestellt und diskutiert werden.

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