22-2101

Pflege der Straßengräben und Instandsetzung der Entwässerung im Goldmariekenweg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Nadine Regling-Armi (SPD-Fraktion)
Titel: Pflege der Straßengräben und Instandsetzung der Entwässerung im Goldmariekenweg
Fortlaufende. Nr.: 22-176

Eingangsdatum: 09.04.2026
Datum der Antwort: 21.04.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Mit der Drucksache 20-2903 sowie der dazugehörigen Präsentation zur Pflege der Straßengräben (RA LoNiS, 18.06.2018) wurde dargelegt, dass die Unterhaltung der Straßengräben einschließlich der Reinigung von Durchlässen und Verrohrungen im Zuständigkeitsbereich des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (MR) liegt.

Im Goldmariekenweg befinden sich zahlreiche Grundstücke in einem grundwassergeprägten Gebiet. Anwohnende pumpen dort regelmäßig Grundwasser in die vorhandenen Straßengräben ab, um ihre Grundstücke nutzbar zu halten.

Nach Aussagen der Anwohnenden erfolgt die Reinigung der Straßengräben einmal jährlich. Dabei werden jedoch ausschließlich die offenen Gräben gereinigt, nicht jedoch die unterirdischen Rohrverbindungen (Durchlässe) zwischen den Grundstückszufahrten. Seitens der Straßenreinigung wurde hierzu mitgeteilt, dass diese Rohrverbindungen in der Verantwortung der Anwohnenden lägen.

Dies steht im Widerspruch zu den dargestellten Zuständigkeiten in der o.g. Drucksache und Präsentation, wonach auch die Reinigung und Unterhaltung der Durchlässe Bestandteil der bezirklichen Unterhaltung ist.

Darüber hinaus liegt dem Bezirksamt ein Hinweis vor, dass im Zuge eines Bauvorhabens am Goldmariekenweg 38a-d durch den Einsatz schwerer Baufahrzeuge Schäden an den unterirdischen Rohrverbindungen entstanden sind. In der Folge kommt es zu einemckstau des Grundwassers, da ein ordnungsgemäßer Abfluss in Richtung Rückhaltebecken derzeit nicht mehr gewährleistet ist.

Nach Auskunft des Bezirksamtes sollte die Instandsetzung der beschädigten Rohrleitungen durch den Bauherrn nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgen. Vor Ort ist jedoch festzustellen, dass die Bauarbeiten abgeschlossen sind, ohne dass eine entsprechende Wiederherstellung erfolgt ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:

  1. Wie ist die Zuständigkeit für Reinigung und Unterhaltung der Rohrverbindungen (Durchlässe) im Bereich der Straßengräben geregelt?

r die Unterhaltung der Entwässerungsgräben ist grundsätzlich der jeweilige Eigentümer zuständig. Da es sich bei den Gräben im Goldmariekenweg um öffentliche Entwässerungsgräben handelt, liegt die Zuständigkeit hierfür beim Bezirksamt Eimsbüttel. Lediglich Anlagen in, an oder über Gewässern insbesondere Gebäude, Brücken, Stege sowie Gewässereinfassungen , die ganz oder überwiegend im Interesse der Anlieger errichtet wurden (Durchlässe), sind gemäß § 42 Abs. 1 des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) von deren Eigentümern und Besitzern so zu unterhalten, dass keine Nachteile für das Gewässer entstehen.

  1. Warum werden die Rohrverbindungen im Goldmariekenweg derzeit nicht durch das Fachamt MR gereinigt, obwohl laut BV-Beschluss und Präsentation auch Verrohrungen Teil der Unterhaltung sind?

Siehe Frage 1.

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bislang ergriffen, um die Funktionsfähigkeit der Entwässerung im Goldmariekenweg sicherzustellen? Bitte einzeln auflisten.

Der Straßengraben wird im Rahmen der regelmäßigen Begehungen einmal im Monat überprüft. Werden dabei Schäden festgestellt, werden diese kurzfristig behoben. Zutzlich finden an allen Straßengräben im Bezirk Eimsbüttel einmal jährlich Mäh- und Reinigungsarbeiten statt.

  1. Welche Schäden an den Rohrverbindungen im Bereich Goldmariekenweg 38a-d sind dem Bezirksamt bekannt und wie wurden diese bewertet? Bitte einzeln mit jeweiligem Datum auflisten und dabei benennen, ob der Schaden weiterhin besteht oder behoben wurde.

Es wurden bislang keine Schäden festgestellt.

  1. Welche konkreten Schritte unternimmt das Bezirksamt, um die Instandsetzung sicherzustellen und bis wann ist mit einer Wiederherstellung der Abflussfähigkeit zu rechnen?

Derzeit besteht kein Handlungsbedarf, da die Abflussfähigkeit des Straßengrabens gewährleistet ist.

  1. Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) berichtet regelmäßig im Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf und Schnelsen über die Situation im Schnelsener Märchenviertel. An welchen Daten ist dies 2025 geschehen und welche weiteren Termine geplant?

Die Berichterstattung zur Situation im Schnelsener Märchenviertel durch die Verwaltung erfolgt situations- und themenbezogen sowie bei Bedarf.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Goldmariekenweg Lokstedt

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