Passiert endlich etwas in der Wrangelstraße 1 nach fünf Jahren Stillstand?
Eingangsdatum: 11.02.2026
Datum der Antwort: 23.02.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Das Gebäude Wrangelstraße 1 ist seit dem 28.01.2021 im Leerstandsmelder eingetragen. Es besteht der Verdacht, dass das Gebäude mindestens seit diesem Zeitpunkt leer steht.
Im Rahmen einer Auswertung des Leerstandsmelders wurde der Leerstand im Zuge der gemeinsamen Kampagne der Linken und des Leerstandsmelders dem Bezirksamt Eimsbüttel gemeldet. Zudem wurde zur Adresse Wrangelstraße 1 ein öffentlich zugängliches Online-Exposé veröffentlicht („Grünes Wohnglück im Generalsviertel: Einzigartige Gartenwohnung in kernsanierter Stadtvilla“). Darin wird eine 5 Zimmer Wohnung in der Wrangelstraße 1, 20253 Hamburg/Hoheluft-West, für 1,5 Millionen Euro zum Kauf angeboten. Auf dem Grundstück sind außerdem vereinzelte Baumaterialien sowie Werbung zu sehen. Das Gebäude ist augenscheinlich weiterhin leer.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
September 2021
Ja – da die Baugenehmigung vom 05.03.2025 zur Sanierung erteilt worden war, trat die Genehmigungsfiktion gemäß § 13 Absatz 3 HmbWoSchG ein.
Es wurde keine Befristung erteilt – es erfolgen gelegentliche Sachstandsermittungen bei der Bauprüfabteilung zur Fortführung der Sanierung
Nein
entfällt
Für keinen Zeitraum
Nein
entfällt
Es lagen keine Zeiträume ohne Genehmigung nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz vor. Im Übrigen erfolgt eine Entscheidung zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens dem Opportunitätsprinzip.
Am 08.07.2022 wurde ein Bauantrag nach §61 HBauO (2005) eingereicht für das Vorhaben „Sanierung und Erweiterung eines Mehrfamilienhauses“ -> Ergebnis des Verfahrens am 06.02.2023: Ablehnender Bescheid
-> Der daraufhin eingereichte Widerspruch befindet sich in der Prüfung
Am 12.07.2024 wurde ein Bauantrag nach §61 HBauO (2005) eingereicht für das Vorhaben „Sanierung eines Mehrfamilienhauses“
-> Ergebnis des Verfahrens am 05.03.2025: Erteilung einer Genehmigung mit Nebenbestimmung zur noch erforderlichen Überprüfung der Standsicherheit und der Nachweise zur Energieeinsparung und Wärmeschutz, Auflagen zum Naturschutz, zur Städtebaulichen ErhVO, zum Bodenschutz
s. Antwort zu Frage 11
Nein
Keine
Ja, der Baubeginn wurde zum 08.09.2025 angezeigt.
Beschluss: ohne
keine
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