22-0596

Parkverbot unter der Brücke im Försterweg prüfen

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Ö 5.6

Sachverhalt

Der betreffende Bereich des Försterweges liegt in einer Tempo 30 Zone (Wohngebiet).

Unter der besagten S-Bahnbrücke verläuft eine scharfe Kurve. Für einfahrende Fahrzeuge ist das Ende der Kurve nicht einsehbar. Im außenliegenden Bereich der Kurve gibt es einen baulichen Parkstreifen. Im innenliegenden Kurvenbereich ist das Parken am Fahrbahnrand zulässig. In der Regel wird dort auch geparkt.

Um die Kurve durchfahren zu können, haben die Fahrzeugführer die Geschwindigkeit gemäß § 3 (1) StVO den Straßen- und Verkehrsverhältnissen anzupassen bzw. gegebenenfalls auch anzuhalten, um den Gegenverkehr passieren zu lassen.

Nach Prüfung der Verkehrsabläufe vor Ort durch PK 272 würde eine Anordnung eines Parkverbotes im Bereich der Unterführung die Situation nicht entschärfen. Zumal es dort keine auffällige Unfalllage gibt.

Ein zeitweise eingerichtetes Bedarfshaltverbot im Jahr 2024 für den betreffenden Bereich führte zu einer augenscheinlichen Zunahme der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit durch den Kraftfahrzeugverkehr und dadurch zu einem höheren Gefährdungsrisiko für sämtliche Verkehrsteilnehmer.

 

Innerhalb von Tempo 30 Zonen dürfen Radfahrende die Fahrbahn benutzen. Bei den vorhandenen Radwegen auf den Bürgersteigen handelt es sich um nicht benutzungsfähige Radwege im Altbestand und könnten durch die Stadt zurückgebaut werden.

Bauliche Änderungen der Radwegeführungen sind vor Ort somit nicht erforderlich. 

 

Im Ergebnis sieht PK 272 derzeit für den Bereich des betreffenden Teils des Försterweges keinen Handlungsbedarf.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
30.01.2025
Ö 5.6
Anhänge

keine

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.