21-3062

Parkplatzsituation vor dem Bürgerhaus Lokstedt in der Sottorfallee klären

Antrag

Letzte Beratung: 20.06.2022 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 18.6

Sachverhalt

Das Bürgerhaus Lokstedt ist zentraler Anlaufpunkt für kulturelle und soziale Veranstaltungen in Lokstedt. Für seine Arbeit hat es sich seit seiner Gründung vor 40 Jahren weit über die Grenzen des Stadtteils hinaus einen guten Ruf erarbeitet. Außerdem beherbergt das Bürgerhaus mit einem Kindergarten und einer Musikschule zwei weitere wichtige Institutionen. Die meisten Menschen, die das Bürgerhaus nutzen, kommen mit dem Rad oder zu Fuß. Immer wieder ist es aber auch notwendig, dass Menschen mit dem Auto vorfahren müssen, bspw. um mobilitätseingeschränkte Personen vorzufahren oder um für Veranstaltungen Material zu liefern. Im letzten Jahr hat das Bürgerhaus große Anstrengungen unternommen, dass der Betrieb auch für mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei/arm möglich ist.

Beim Parken in der Sottorfallee auf der Seite des Bürgerhauses herrscht jedoch eine un-eindeutige Situation. Halbseitig auf dem Bürgersteig parken ist verboten. Es gab widersprüchliche Aussage der Polizei, ob auf der Straße geparkt werden kann, wenn 3 Meter Abstand zur gegenüberliegenden Ausfahrt gewahrt bleiben.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, beim zuständigen Polizeikommissariat eine eindeutige und den Bedürfnissen des Bürgerhauses angemessene Lösung für die oben beschriebene Parksituation zu veranlassen. Bei Bedarf wird der Bezirksamtsleiter gebeten, diese Lösung zu unterstützen.

Robert Klein und GRÜNE-Fraktion

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine

 

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