22-2419

Öffentliches WLAN ausbauen Drs. 22-2274, Beschluss der BV vom 02.07.2026

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 17.09.2026 Bezirksversammlung Ö 5.14

Sachverhalt


Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu dem Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel unter Beteiligung derSenatskanzlei, der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation, aller Bezirksämter sowie der willy.tel GmbH wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Seit 2016 erfolgt die öffentliche WLAN-Versorgung in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) schwerpunktmäßig durch dasdas eigenwirtschaftliche Engagement von Telekommunikationsunternehmen (TKU). Hervorzuheben ist in diesem Kontext das Produkt MobyKlick der wilhelm.tel GmbH und der willy.tel GmbH, mit dem ein leistungsstarkes, kostenfreies öffentliches WLAN-Netz mit über 2.600 Access-Points (AP)in Hamburg bereitgestellt wird. Das Angebot umfasst unter anderem Zugangspunkte anmtlichen U-Bahnstationen sowie einer Vielzahl an S-Bahnstationen und ist zudem in mehr als 1.000 Bussen der Hochbahn verfügbar. Eine tagesaktuelle, detaillierte Standortübersicht findet sich auf der Internetseite von MobyKlick unter https://mobyklick.de/karte/. Die FHH unterstützt den Aufbau sowie den Betrieb des MobyKlick-Angebots z.B. durch die Bereitstellung von Straßenbeleuchtungsanlagen oder Parkleitsystemen. Daneben stellt die FHH über Dataport mit datWLAN ein WLAN-Angebot in öffentlichen Verwaltungsgebäuden bereit. Dieses baut auf dem Verwaltungsnetz auf und kann daher nur in Dienstgebäuden mit Landesnetzanschluss angeboten werden.

Ein weiteres breit verfügbares öffentliches WLAN-Angebot stellt der Freifunk, eine Initiative für freie Funknetze, dar. Als privat organisiertes „Funknetzwerk in Bürgerhand“ stellt die Initiative in Hamburg derzeit mehr als 600 Zugangspunkte bereit, über welche u.a. ein kostenloser Zugang zum Internet realisiert werden kann. Die Freifunk-Zugangspunkte werden von Privaten zur Verfügung gestellt, sind untereinander verbunden und bilden so ein dezentrales Netzwerk. Die verfügbaren Freifunk-Zugangspunkte sind der folgenden kartographischen Darstellung zu entnehmen: https://hamburg.freifunk.net/wo-wird-gefunkt.

Neben den öffentlich frei zugänglichen AP bestehen in Hamburg weitere öffentliche Hotspots von TKU wie Vodafone und Telekom, die jedoch nicht oder nur eingeschränkt kostenfrei nutzbar sind. Eine Übersicht der Vodafone-Standorte ist unter https://www.hotspot. vodafone.de/hotspots.html abrufbar, eine entsprechende Übersicht der Telekom-Standorte unter https://www.telekom.de/netz/hotspot.Weitere Beiträge zur öffentlichen WLAN-Versorgung leisten Zugangspunkte aus Gastronomie und Handel. Angesichts der hohen Anzahl an AP sowie deren Verortung an zentralen Verkehrs- und Aufenthaltspunkten kann grundsätzlich von einer guten WLAN-Versorgung an zentralen Standorten Hamburgs ausgegangen werden. So verfügt Hamburg, insbesondere dank MobyKlick, über eine hochleistungsfähige und kostenfreie öffentliche WLAN-Infrastruktur.

Wie einführend dargestellt, sind sämtliche AP der Produkte MobyKlick oder Freifunk sowie der weiteren genannten TKU über die verlinkten Karten im Internet abrufbar. Für die Eimsbüttler Stadtteilzentren, Eidelstedt und Niendorf, lassen sich exemplarisch öffentlich zugängliche WLAN-AP an zentralen Orten identifizieren. In Eidelstedt beispielsweise am Eidelstedter Platz,in der Alten Elbgaustraße sowie an den Bahnstationen Eidelstedt Zentrum und Eidelstedt. In Niendorf befindet sich beispielsweise eine Vielzahl von AP am Tibarg sowie im Tibarg Center. Darüber hinaus wird datWLAN in Eimsbüttel in 19 öffentlichen Verwaltungsgebäuden ausgestrahlt. Ferner sind in Eimsbüttel eine Vielzahl von Freifunkzugangspunkten, AP weiterer TKU sowie WLAN-Zugangspunkte von Gastronomie und Handel an zentralen Orten vorhanden.

Vor dem Hintergrund einer nahezu flächendeckenden 5G-Versorgung sowie der weiten Verbreitung von erschwinglichen Mobilfunktarifen mit hohen Datenvolumina in der Bevölkerung, nimmt die Bedeutung des Ausbaus großflächiger WLAN-Netze im öffentlichen Raum in den vergangenen Jahren kontinuierlich ab.

Die Kombination eines bereits gut ausgebauten kostenfreien WLAN-Angebots an zentralen Orten sowie der Verfügbarkeit von flächendeckenden und kostengünstigen Mobilfunkalternativen führt auch in Hamburg zur Reduktion der privatwirtschaftlichen Ausbaudynamik von WLAN-Angeboten. In Anbetracht der dargelegten Entwicklungen sieht die zuständige Behörde keinen Bedarf, über die bestehenden unterstützenden Aktivitäten hinaus, den WLAN-Ausbau mittels städtischer Ressourcen strategisch oder finanziell ergänzend voranzutreiben. Eine flächendeckende Verdichtung des WLAN-Netzes ist aufgrund der begrenzten Reichweite der WLAN-APs mit hohen technischen, finanziellen und organisatorischen Aufwendungen verbunden, die nicht im Verhältnis zu dem zu erwarteten Mehrwert stehen. Aus diesen Gründen sind auch seitens der Bezirksämter keine WLAN-Strategien geplant.

Zu 2.:
Aus Sicht der zuständigen Behörden ist ein Schritthalten der bezirklichen Wochenmärkte mit der fortschreitenden Digitalisierung des Alltags grundsätzlich anzustreben. Im Vordergrund steht dabei das bargeldlose Zahlen. Zur Erörterung einer dies begünstigenden WLAN-Infrastruktur fanden unter Beteiligung der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) bereits Anfang des Jahres 2023 erste Gespräche mit den Bezirken statt. Das Grundkonzept sah vor, dass privatwirtschaftliche Anbieter die Infrastruktur stellen, während die Stadt die laufenden Stromkosten übernimmt.

Die Umsetzung eines solchen Angebots auf Wochenmärkten lässt sich derzeit jedoch vor allem aus rechtlichen und operativen Gründen nicht realisieren. Eine vertiefte rechtliche Prüfung durch das federführende Bezirksamt Altona (in Abstimmung u.a. mit der Berde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und der Bundesnetzagentur) hat ergeben, dass die Bereitstellung von Wochenmarktstrom an Dritte mit großen administrativen und rechtlichen Hürden verbunden ist. Es besteht das Risiko, dass die Bezirksämter bei einer solchen Konstellation rechtlich als Stromlieferanten oder Netzbetreiber eingestuft würden, was mit weitreichenden Dokumentations- Mess- und Meldepflichten einherginge. Zudem sind komplexe umsatz- und stromsteuerrechtliche Fragestellungen zu beachten, für die es bisher keine praktikable und rechtssichere Lösung gibt.

Die fundamentalen rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen für die Stromabgabe auf den bezirklichen Marktflächen sind somit nicht gegeben. Gleichzeitig ist festzustellen, dass vermutlich auch auf Grund der inzwischen deutlich gesunkenen Preise für grvolumige Datentarife und einer bessere Netzabdeckung inzwischen zahlreiche Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker auch ohne WLAN die digitale Zahlung ermöglichen an einzelnen Standorten kann es jedoch weiterhin technische Grenzen geben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.09.2026
Ö 5.14
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Eidelstedter Pl. Elbgaustraße Tibarg Hamburg Alte Elbgaustraße

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