21-2631

Öffentliche Toilette Osterstraße – Referentenanforderung der Bezirksversammlung Eimsbüttel Drs. 21-2537, Beschluss der BV (HA) vom 16.12.2021

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.02.2022
27.01.2022
Sachverhalt

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die o.g. Re-ferentenanforderung wie folgt:

 

Die BUKEA als zuständige Fachbehörde hat mögliche im Umfeld in Frage kommende Toilet-tenstandorte mit dem Bezirksamt intensiv diskutiert. Die für Bau, Betrieb und Unterhaltung der Toilettenanlagen operativ zuständige Stadtreinigung Hamburg (SRH) und die Polizei Hamburg haben diesen Diskussionsprozess fachlich begleitet.

 

Die Planung einer Toilettenanlage wurde mangels eines genehmigungs- und konsensfähigen Standortes beendet. Geprüft wurden insgesamt acht Standorte, zunächst für eine Automatik-Toilette, aber auch für ein Kiosk-WC – dargestellt im beigefügten Plan (siehe Anlage).

 

Verworfen werden mussten angedachte Standorte im bzw. am Rande des Parks (Ziffern 1 und 8 der Anlage) wegen der eingeschränkten sozialen Kontrolle und bestehender Sicherheitsbe-denken bzw. aufgrund des Grünflächen- bzw. Baumbestandverlustes. Der Genehmigung als Kiosk-WC stand der überwiegend gewerbliche Charakter der Anlage entgegen.

Vorgeschlagene Standorte im Kreuzungsbereich bzw. Straßenverlauf Osterstraße / Heußweg (Ziffern 2, 4, 5, 6 und 7 der Anlage) sind aufgrund mangelnder Akzeptanz der Anliegerinnen und Anlieger bzw. Geschäftsleute – etwa eingeschränkte Sichtbarkeit der Filiale bzw. angenommene Umsatzeinbußen – oder bautechnischer Gründe abgelehnt worden.

 

Der Fanny-Mendelssohn-Platz (Ziffer 3 der Anlage) wurde u.a. aufgrund seiner begrenzten Dimensionierung, der vorhandenen Abtreppung und der Nutzung für Veranstaltungen abgelehnt.

 

Unabhängig von fehlenden Mitteln sieht die BUKEA daher keine Chancen für die Realisierung einer öffentlichen Toilette am angesprochenen Standort. Über die Darstellung dieses Sach-standes hinaus könnte die BUKEA keine Aussagen im Kerngebietsausschuss treffen. Daher sieht die BUKEA von einer Referentenentsendung ab.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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