21-4485

Öffentliche Tanzflächen im Bezirk Eimsbüttel ermöglichen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.02.2024
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Bezirksversammlung
(Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Linke. und der GRÜNE-Fraktion)

01.02.2024

9.7

21-4414

Die Drucksache wird in den HaKuS überwiesen.

HaKuS
(Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Linke. und der GRÜNE- und SPD-Fraktion)

13.02.2024

11.1

21-4414

Die Drucksache wird, unter Berücksichtigung der Änderungen und bei Gegenstimme der AfD-Fraktion, mehrheitlich angenommen.

 

Wer in Hamburg-Eimsbüttel ein Herz für Tanz hat, weiß: Der Bezirk braucht mehr öffentliche, frei zugängliche Tanzflächen.

Die Hamburger Tanzcommunity hat sich seit langem gewünscht, dass Hamburg öffentliche

Tanzflächen im Freien bereitstellt, ähnlich wie es bereits in anderen Städten erfolgreich umgesetzt wurde. Diese Flächen sollen wenig Aufwand erfordern und könnten beispielsweise dem Fanny_Mendelssohn Platz oder auf Schulhöfen, die in der Schulzeit auch von Schüler*innen genutzt werden können, errichtet werden. Durch die Installation von Tanzflächen können Interessierte nach Musik aus ihren eigenen tragbaren Soundboxen tanzen. Eine aufwändige Beleuchtung und Stromversorgung sind dabei nicht erforderlich, da diese Flächen hauptsächlich während der Sommermonate genutzt werden, wenn es länger hell ist. Kleine Musikboxen mit integrierten Akkus sind indes ausreichend. Um Eimsbüttels Tanzlandschaft zu stärken und damit gesellschaftliche Teilhabe generationenübergreifend zu fördern, gilt es jetzt zu vereinbaren, solche öffentlichen Tanzflächen im Bezirk Eimsbüttel zu ermöglichen.

Tanzen kann auch als gesundheitliches Präventionsangebot verstanden werden. Gerade in Ostasien ist das öffentliche Tanzen ein weit verbreitetes Phänomen zur Förderung der Gesundheit im Alter.

Petitum/Beschluss

:

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter*innen der Tanzszene (z.B. Marie Kleinert von der Tanzschule „Bloody Hot Swing“ & Hamburg Balboa GbR ) in den Kulturausschuss einzuladen, um sich mit der Bezirkspolitik über die Errichtung einer öffentlichen Tanzfläche im Freien auszutauschen. Dabei sollen auch die Mindestanforderungen an den Bodenbelag und andere relevante Aspekte besprochen werden.

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, nach Rücksprache mit den Vorsitzenden des Inklusionsbeirats, zur gleichen Sitzung des Kulturausschusses, eine/einen Vertreter*in für gesundheitliche Präventionsangebote einzuladen.

 

  1. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, unter Berücksichtigung der im Rahmen des Austausches (siehe Punkt 1) gewonnenen Erkenntnisse, gemäß § 19 Abs. 2 BezVG geeignete Flächen zu identifizieren und gleichzeitig entsprechende Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich des zeitlichen Horizonts und des Lärmschutzes, zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.
     
  2. r die öffentliche Tanzfläche sollen Hinweisschilder entworfen werden, die Informationen zur Nutzung der Tanzflächen und zur maximalen Musiklautstärke enthalten (z.B. wer darf die Flächen nutzen, zu welchen Zeiten, mit welchen Dezibel-Werten usw.).
     
  3. Die unter Punkt 2 und Punkt 3 erzielten Ergebnisse sollen vor der Umsetzung dem Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport zur Auswahl bzw. Zustimmung vorgelegt werden

 

Anhänge

keine