22-0359

Nutzung des Schulhofes der Campus-Schule Schnelsen als PKW-Stellfläche bei Sportveranstaltungen HA-Beschluss vom 08.08.2024 - Drs. 21-4753

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.11.2024
Ö 15.1
14.11.2024
Ö 5.2
Sachverhalt

 

Die Finanzbehörde nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die Bezirksversammlung hat am 29.02.2024 beschlossen, dass die Dreifeld-Sporthalle der künftigen Campus-Schule in Schnelsen mit einer Tribüne ausgestattet werden soll, um auch Wettkampfsport mit Zuschauern zu ermöglichen. In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 05.03.2024 wurde durch Schulbau Hamburg im Rahmen des künftigen Wettbewerbsverfahrens mitgeteilt, dass dieser Wunsch in die künftigen Planungen einfließen werde, die Gesamtanzahl von 24 Schulstellplätzen sich jedoch nicht verändern werde.

Somit steht zu befürchten, dass bei einer gewünschten Nutzung als Wettkampfsporthalle vor allem an Wochenenden bei entsprechendem Zuschauerinteresse die umliegenden Straßen zugeparkt werden. Auch unter dem Aspekt, dass dort integrative Sportarten wie Rollstuhlbasketball angeboten werden sollten, weil im gesamten westlichen Hamburg die Möglichkeiten dazu nicht gegeben sind, wäre eine Anfahrbarkeit wünschenswert.

 

Vorangegangenen Sachverhalt korrigierend ist darauf hinzuweisen, dass die Campusschule Schnelsen in Abstimmung mit allen behördlichen Vertreterinnen und Vertretern nicht als integrative Schwerpunktschule geplant ist. Die Dreifeldhalle der Campusschule Schnelsen wird daher nicht für integrative Sportarten wie Rollstuhlbasketball ausgestattet sein. Die Julius-Leber-Stadtteilschule erhält derzeit eine zusätzliche Sporthalle, welche explizit für den Rollstuhlbasketballsport geplant wurde.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die Finanzbehörde wie folgt Stellung:

 

1)       Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,

 

a)       sich bei der zuständigen Fachbehörde ggü. SBH | Schulbau Hamburg dafür einzusetzen, dass geprüft werden, wie die Schaffung einer ausreichenden Zahl an notwendigen Parkplätzen ggf. als zusätzliche Kapazitäten zu den geplanten Lehrerparkplätzen z.B. hinsichtlich der Durchführung von Inklusionssport in der zukünftigen Dreifeldhalle der Campusschule Schnelsen auf dem zukünftigen Schulgelände berücksichtigt werden können - ohne möglichst zusätzlich Flächen zu versiegeln.

b)       Hierzu soll auch geprüft werden, ob die so genannten „Feuerwehraufstellflächen“ außerhalb des Schulbetriebs als zusätzliche Parkplätze genutzt werden können.

c)        Bei Vorlage des Ergebnisses soll dies bei der Ausschreibung im Wettbewerblichen Dialog zur Planung der Dreifeldhalle für die Campusschule Schnelsen in den Vergabeunterlagen geeignete bauliche Voraussetzungen zur Nutzung des Schulhofes für PKW am Wochenende vorgesehen werden.

 

Die Anzahl der Stellplätze sowohl für PKW als auch für Fahrräder sind nach Hamburgischer Bauordnung (HBauO) und dem Mobilitätsnachweis des Bauprüfdienstes der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen definiert und geplant. Bei einer alleinigen schulischen Nutzung der Sporthalle sind rechnerisch 19 Stellplätze nachzuweisen. Aufgrund der Nutzung der Sporthalle durch den Verein für überregionale Tischtennis-Wettkämpfe werden weitere fünf Stellplätze rechnerisch nachgewiesen. Durch Anforderungen an erhaltenswerten Baumbestand sowie Flora und Fauna, Oberflächenentwässerung, Feuerwehrbewegungsflächen, Stellplätze für Fahrräder ist die Bereitstellung von zusätzlichen Flächenr weitere über die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl hinausgehende nur zu Lasten der begrenzten pädagogisch nutzbaren Schulhoffläche und damit einhergehend des pädagogischen Wertes des Schulhofes umsetzbar.

 

Feuerwehraufstell- und -bewegungsflächen sind sicherheitsrelevante Flächen, die unter keinen Umständen blockiert werden dürfen. Dies trifft nicht nur auf die Nutzung während des Schulbetriebs, sondern auch auf den Zeitraum außerhalb des Schulbetriebes, insbesondere aber auch unabhängig von der Nutzung der Sporthalle bzw. Schulgebäude durch Dritte zu. Inwieweit darüber hinaus versiegelte Flächen auf dem Campus entstehen werden und neben dem Schulbetrieb ggf. als Stellplätze genutzt werden können, wird SBH im Rahmen des laufenden wettbewerblichen Dialogs klären.

 

Vor diesem Hintergrund wurde der wettbewerbliche Dialog durch die am 29. Juli 2024 versendete EU-weite Bekanntmachung bereits gestartet.

 

d)       Den zukünftigen Schulleiter, der in den konzeptionellen und baulichen Planungen der zukünftigen Campusschule Schnelsen eingebunden ist, zeitnah in den zuständigen Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf und Schnelsen einzuladen, um mit ihm über die Gestaltungsmöglichkeiten des Schulgeländes hinsichtlich der Tauglichkeit des Betriebs der Dreifeldhalle sprechen zu können.

 

Mit hoher Gewissheit werden Forderungen an den Schulleiter herangetragen, die er weder vollumfänglich einschätzen kann noch zu verantworten hat. Die für Schule zuständige Behörde schlägt daher vor, nicht den Schulleiter zu entsenden, sondern eine Vertreterin von FB/SBH sowie Frau Barth (Referatsleitung Schulentwicklungsplanung Bezirke Altona und Eimsbüttel).

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge

 

keine