21-2768

Nichtgewerbliche Wohnmobile aus dem ruhenden Verkehr heraushalten

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.05.2022
06.04.2022
31.03.2022
Sachverhalt

Auf Grund der pandemischen Situation hat sich das Urlaubs- und Freizeitverhalten der Menschen angepasst. Viele haben sich Wohnwagen oder Wohnmobile angeschafft, um auf individuelle Weise trotzdem Freizeitaktivitäten zu gestalten.

Das führt jedoch auch dazu, dass bei Nichtnutzung in erster Linie die Wohnmobile im öffentlichen Raum abgestellt werden, Parkraum verknappen und auf Grund der Größe teilweise zu Sichtbehinderungen oder der Störung von Fuß- und Radverkehr beitragen.

Nach aktueller Rechtslage dürfen Wohnmobile unter 7,5 Tonnen Gewicht uneingeschränkt im öffentlichen Raum parken, schwerere lediglich in der Zeit von 06:00-22:00 Uhr. Abgekoppelte Wohnanhänger hingegen müssen nach 14 Tagen entfernt werden.

Mittlerweile haben sich an verschiedenen Orten im Bezirk Schwerpunkte gebildet, an denen nichtgewerblich genutzte Wohnmobile abgestellt werden.

Unabhängig davon, dass es an der Zeit wäre, die Straßenverkehrsordnung (StVO) dahingehend zu überprüfen, ob Verschärfungen möglich sind, bedarf es jedoch Sofortmaßnahmen, um die aktuelle Situation zu verändern.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,

  1. den LBV zu bitten, eine Übersicht darüber zu erstellen, in welchen Bereichen im öffentlichen Raum verstärkt Ansammlungen von Wohnmobilen zur privaten Nutzung stattfinden.
  2. den LBV zu bitten, in Kooperation mit der Behörde für Inneres und Sport in Absprache mit den zuständigen Polizeikommissariaten in den unter 1. identifizierten Bereichen
    1. die Einhaltung der bestehenden Regeln laut StVO zu überwachen und ggf. zu sanktionieren;
    2. in Bereichen, in denen das Abstellen von Wohnmobilen dazu führt, dass Gefährdungen von Fuß- oder Radverkehr stattfindet, durch das Aufstellen oder Ergänzen regelnder Verkehrszeichen (z.B. Parken nur für PKW oder während bestimmter Uhrzeiten) ein Abstellen zu unterbinden;
    3. in Absprache mit anderen betroffenen Bezirken zentrale bewirtschaftete Abstellmöglichkeiten anzubieten, die durch den ÖPNV gut erreichbar sind, um den Besitzern von nichtgewerblichen Wohnmobilen eine sichere und flexibel erreichbare Alternative zum Abstellen im öffentlichen Raum anzubieten.

 

 

 

Dr. A.W. Heinrich Langhein, Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion

 

Anhänge

keine