Nichtgewerbliche Wohnmobile aus dem ruhenden Verkehr heraushalten
Letzte Beratung: 04.05.2022 Mobilität Ö 5.8
Auf Grund der pandemischen Situation hat sich das Urlaubs- und Freizeitverhalten der Menschen angepasst. Viele haben sich Wohnwagen oder Wohnmobile angeschafft, um auf individuelle Weise trotzdem Freizeitaktivitäten zu gestalten.
Das führt jedoch auch dazu, dass bei Nichtnutzung in erster Linie die Wohnmobile im öffentlichen Raum abgestellt werden, Parkraum verknappen und auf Grund der Größe teilweise zu Sichtbehinderungen oder der Störung von Fuß- und Radverkehr beitragen.
Nach aktueller Rechtslage dürfen Wohnmobile unter 7,5 Tonnen Gewicht uneingeschränkt im öffentlichen Raum parken, schwerere lediglich in der Zeit von 06:00-22:00 Uhr. Abgekoppelte Wohnanhänger hingegen müssen nach 14 Tagen entfernt werden.
Mittlerweile haben sich an verschiedenen Orten im Bezirk Schwerpunkte gebildet, an denen nichtgewerblich genutzte Wohnmobile abgestellt werden.
Unabhängig davon, dass es an der Zeit wäre, die Straßenverkehrsordnung (StVO) dahingehend zu überprüfen, ob Verschärfungen möglich sind, bedarf es jedoch Sofortmaßnahmen, um die aktuelle Situation zu verändern.
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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,
Dr. A.W. Heinrich Langhein, Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion
keine
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