Neugestaltung der Kriegsgräber auf dem Neuen Friedhof Niendorf
Letzte Beratung: 09.05.2019 Hauptausschuss Ö 8.2
Die Kirchengemeinde Niendorf hat am 16.04.2019 mitgeteilt, dass sie nicht gewillt ist die Bilanzen herauszugeben.
Die Kirchengemeinde verletzt hiermit die Mitwirkungspflicht gemäß § 26 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Der Antrag wird abgelehnt.
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