Neugestaltung der Kriegsgräber auf dem Neuen Friedhof Niendorf
Die Kirchengemeinde Niendorf hat am 16.04.2019 mitgeteilt, dass sie nicht gewillt ist die Bilanzen herauszugeben.
Die Kirchengemeinde verletzt hiermit die Mitwirkungspflicht gemäß § 26 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Der Antrag wird abgelehnt.
keine