22-0273

Neugestaltung der Fläche auf dem Tibarg Süd

Antrag

Letzte Beratung: 04.11.2024 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 15.2

Sachverhalt

Der Niendorfer Tibarg weist als Einkaufsstraße eine hohe Qualität auf. Während das nördliche Ende als weitläufige Fußnger*innenstraße eine hohe Aufenthaltsqualität hat und mit Spiel­geräten und Bänken Einkaufende zum Verweilen einlädt, ist das südliche Ende des Tibarg etwas „in die Jahre gekommen“.

Niedrige Gebäude und ein Mittelbereich, der von einem Parkplatz dominiert wird, vermitteln nicht das Bild einer attraktiven Einkaufsstraße. Ansässige Einzelhändler*innen wünschen sich ein attraktiveres Umfeld.

Bereits in der Beschlusssache „Perspektivische Aufwertung des Tibarg Süd“ (Drs.Nr. 21-2578) hat die Bezirksversammlung unterschiedliche Maßnahmen zur Stärkung des Tibarg Süd be­schlossen. Hierbei hat der Business Improvement District (BID) Tibarg sich für eine Neu­gestaltung des öffentlichen Raumes, bezugnehmend auf Wünsche Gewerbeansässiger, stark gemacht. 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, das Management für öffentlichen Raum (MR) zu beauftragen ein Konzept zur Aufwertung der Fläche des Tibarg zwischen Südspitze und Südeingang U-Bahn zu erarbeiten. Eine Erweiterung der Wasserspiele, eine umfassende Entsiegelung und die Schaffung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten möge dabei in den Fokus genommen werden. Ein- und Auslademöglichkeiten und Behindertenparkplätze sollen dabei weiter Berücksichtigung finden. Hierzu möge das BID einbezogen werden.

 

Die Ergebnisse mögen danach im Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) vorgestellt werden. Interessierte Anwohnende, der Business Improvement District (BID) Tibarg, ansässige Gewerbetreibende und Eigentümer*innen sollen durch das Bezirksamt auf die Ergebnispräsentation im RaLoNiS durch Aushänge, Wurfsendungen und über die Website des Bezirksamtes informiert werden.

 

Annika Pfeifer, Amelie Schürmann, Ali Mir Agha, Falk Schmidt-Tobler und GRÜNE-Fraktion

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine

 

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