21-1681

Natur im Innocentiapark schützen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.02.2021
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Kerngebietsausschuss (Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion)

01.02.2021

8.2

21-1638

Einstimmig angenommen

 

 

Der Innocentiapark darf als Kleinod städtischer Natur bezeichnet werden. Anders als die benachbarten Wiesenflächen zwischen den Grindelhochhäusern bietet der Innocentiapark eine dichte Bepflanzung. Rund um den Innocentiapark befindet sich dichtes Strauchwerk, un­berührtes Unterholz, welches einen hohen ökologischen Wert hat.

Um Insekten und Vögeln Nistplätze zu bieten, um Tieren Lebensraum und Rückzugsraum zu bieten, benötigen wir in der Stadt mehr unberührtes Unterholz. Gärtnerisch angelegte Frei­flächen mögen einen hohen Freizeitwert haben, sind jedoch für die Fauna von nachrangigem Wert.

Der Innocentiapark ist auch bei der Nachbarschaft, ja in ganz Harvestehude, ein vielgenutzter Park für Familien, Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler sowie Spaziergängerinnen und Spaziergänger.

Während der Corona-Zeit mit ihren stark eingeschränkten Möglichkeiten der Freizeitnutzung hat diese Nutzung noch einmal zugenommen und der Park ist teilweise viel stärker frequentiert worden.

Problematisch ist hierbei, dass die Besucherinnen und Besucher häufig nicht die offiziellen Ein- bzw. Ausgänge zum Betreten der Parkanlage nutzen, sondern gerne auch einmal quer durch das Unterholz gehen, um den Park zu betreten. Anwohnerinnen und Anwohner berichten gar von Bürgerinnen und Bürgern, die quer durch den Park gehen und dabei auf beiden Seiten das Unterholz durchschreiten, nur um den Weg um den Park herum abzukürzen.

Das Unterholz ist daher an einigen Stellen rundherum niedergetrampelt und Pflanzen und Sträucher oft ab­gestorben. Bereits jetzt kann dieses Unterholz die oben beschriebenen Funktionen für die Natur nicht mehr wahrnehmen.

Eine Ausnahme bildet das Stück des Parks Parkallee angrenzend an die Oberstraße. An dieser Stelle ist der Park eingezäunt. Es zeigt sich, dass ein Schutz vor Betreten des Unter­holzes dieses wesentlich naturnaher und schöner zuwuchern lässt.

 

Petitum/Beschluss

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu veranlassen, rund um den Park wo die Bepflanzung des Randbereiches durchlässig ist geeignetes, widerstandsfähiges und robustes Strauchwerk zu pflanzen. Zu prüfen ist dabei, ob die Pflanzen in die Mitte der Randbepflanzung gesetzt werden können, um das Betreten zu Erholungszwecken durch die Randbepflanzung hindurch oder das Herumstreunen von Hunden im Randbereich zu unterbinden.
  2. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Grünamtes möge im Kerngebietsausschuss (KGA) mögliche Lösungen aufzeigen (dabei auch auf geeignete heimische Pflanzen eingehen) und den Zeithorizont der Arbeiten sowie die damit verbundenen Kosten erläutern.

 

 

 

Anhänge

keine