Mitbenennung des Allende-Platzes im Bezirk Eimsbüttel Drs. 21-1836, Beschluss der BV vom 25.03.2021
Letzte Beratung: 17.05.2021 Kerngebietsausschuss Ö 7.1
Der Beschluss der Bezirksversammlung vom 25. März 2021 richtet sich auf eine sogenannte „Mitbenennung“ des Allende-Platzes nach Mercedes Hortensia Bussi Soto de Allende. Dieser Platz im Grindelviertel wurde 1983 nach Salvador Guillermo Allende Gossens benannt.
Die Behörde für Kultur und Medien verweist hierzu auf das für die Benennung von Verkehrsflächen übliche Verfahren:
Ein Namensvorschlag für eine Verkehrsfläche, ergänzt durch die Bewertung der Würdigkeit einer Person als Namensgeber oder Namensgeberin, erfolgt durch den Bezirk unter Beachtung der geltenden Richtlinien zur Benennung von Verkehrsflächen, siehe dazu https://www.hamburg.de/bkm/strassennamen/2713676/verkehrsflaechenbenennung-start/ .
Sogenannte Mitbenennungen sind in den Benennungsvorschriften nicht ausdrücklich erwähnt, aber möglich, wenn die eigenen Verdienste der zur Mitbenennung vorgeschlagenen Person unter Berücksichtigung ihres historischen Umfelds als ähnlich verdienstvoll eingeschätzt werden und der geltende Straßenname ohne Änderung inhaltlich beide Namensgeber erfassen kann.
Anträge sind durch das Bezirksamt zu den festgelegten Stichtagen 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Jahres beim Staatsarchiv zu stellen. Zuständig dafür ist das bezirkliche Fachamt Management des öffentlichen Raumes.
Der Antrag des Bezirks muss eine Begründung für die Mitbenennung und einen politisch abgestimmten, historisch-biografisch bewerteten Namensvorschlag enthalten. Das Staatsarchiv prüft den Antrag und erstellt zum Stichtag die Beschlussvorlage für den Senat. Der Senatsbeschluss wird im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Danach kann der Bezirk in eigenem Ermessen zusätzliche Erläuterungsschilder anbringen. Das Staatsarchiv steht dabei gern beratend zur Verfügung, zum Beispiel bei der Formulierung der Texte.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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