Methfesselstraße 80 in die Denkmalliste
Letzte Beratung: 15.07.2021 Hauptausschuss Ö 9.4
Laut der Hamburger Morgenpost soll das Gebäude „Methfesselstraße 80“ abgerissen werden.[1] Das Gebäude verfällt seit Jahrzehnten. Auch stehen seit Jahren Wohnungen im Haus leer.[2] Der Leerstand und der Verfall blieben vom Bezirksamt Eimsbüttel bis zu einer Meldung einer anderen Behörde unentdeckt, wie aus der kleinen Anfrage Nr. 113 hervorgeht.
Aus einem Gutachten ergibt sich, dass das Haus von Holz zerstörenden Insekten und Pilzen, unter anderem Holzschwamm, stark befallen ist. Von Maßnahmen nach dem Hamburger Wohnraumschutzgesetz sah das Bezirksamt ab, da es von einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 HmbWoSchG ausgegangen ist. Ob diese Voraussetzungen überhaupt vorliegen, bleibt fraglich. Auch der Verstoß gegen die Anzeigepflicht gem. § 13 Abs. 2 HmbWoSchG wegen der leerstehenden Wohnungen blieb für den Eigentümer folgenlos, wie sich aus der kleinen Anfrage Nr. 113 ergibt.
Das Haus steht sowohl in einer städtischen als auch in einer Sozialen Erhaltungsverordnung. Genutzt hat es wenig. Die einst schöne Fassade ist heruntergekommen und bedarf eines dringenden Einsatzes zum Erhalt. Die meisten Wohnungen sind unbewohnbar. Der Eigentümer hat es nicht eilig. Der Verfall spielt seinen Zwecken in die Karten. Laut taz und Mopo plant der Eigentümer den Abriss. Je länger der Verfall und je größer die Ausmaße der Schäden, desto besser seine Chancen, dass die Ausnahmetatbestände von den Erhaltungsverordnungen aus dem Baugesetzbuch oder dem Wohnraumschutzgesetz greifen.
Inzwischen liegt der Kulturbehörde ein Antrag auf Aufnahme des Objekts in die Denkmalliste vor. In dem Antrag heißt es:
Das Gründerzeitgebäude aus dem Jahr 1895 stellt ein typisches Beispiel für die früheren, im Zuge v.a. der Errichtung der Speicherstadt auch in Eimsbüttel Nord gebauten, Mietshäuser für Arbeiter*innen dar. Es entstand in dem baupolizeilich besonderen Zeitraum zwischen 1883 und 1910. Nicht zuletzt das noch immer existierende Kellergeschäft/Souterrain ist Kennzeichen dieser Zeit (vgl. Schmal 1996). Sein Dachboden, Treppenhaus und Zuschnitt lassen stark vermuten, dass dort seit seiner Erbauung keine wesentlichen baulichen Änderungen vorgenommen wurden. Es ist älter als sämtliche anderen denkmalgeschützten Bauten in der Methfesselstraße.
Der Einsatz der Bezirksversammlung für diesen Antrag wäre ein wünschenswertes Zeichen gegen das spekulative Verfallen- und Leerstehen-Lassen von Wohnraum und eine der letzten Möglichkeiten, das geschichtsträchtige Objekt in der Methfesselstraße zu erhalten.
:
1. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel begrüßt den Vorschlag, das Objekt „Methfesselstraße 80“ in die Denkmalliste aufzunehmen.
2. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Kulturbehörde und dem zuständigen Denkmalschutzamt einzusetzen, das Objekt in die Denkmalliste aufzunehmen.
3. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, unabhängig begutachten zu lassen, ob die Voraussetzung für eine Ausnahme nach § 5 Abs. 2 HmbWoSchG vorliegt, insbesondere ob die Kosten der Maßnahmen nach §§ 3,4 HmbWoSchG zwei Drittel des ortsüblichen Neubauwertes des Gebäudes überschreiten.
4. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, den zuständigen Ausschüssen von den Ergebnissen der unabhängigen Prüfung zu berichten.
Mikey Kleinert,
Peter Gutzeit, Manuela Pagels, Ralf Peters, Roland Wiegmann (Fraktion DIE LINKE)
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.