21-1806

Maßnahmen zur Wiederbelebung für Kultur-, Hotel-, Gastronomie-, Veranstaltungs- und Sportbranche

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.04.2021
25.03.2021
Sachverhalt

Trotz nunmehr monatelanger Kontaktbeschränkungen der Lockdown-Politik verbleiben die Infektionszahlen in der Corona-Pandemie auf einem hohen Niveau. Der anhaltende Lockdown und dessen massiver Eingriff in die Grundrechte kann die Pandemieentwicklung offenbar nur noch in einem beschränkten Umfang positiv beeinflussen. Gleichzeitig werden die durch diese Politik verursachten sozialen und wirtschaftlichen Schäden gesellschaftlich zunehmend untragbar.

 

Vor diesem Hintergrund sind seit Anfang März in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen sporadische Lockerungen der Zwangsmaßnahmen zu verzeichnen. So können beispielsweise wieder Einzelhandelsgeschäfte unter strengen Hygieneauflagen öffnen. Gleiches gilt für Museen oder Ausstellungen. Ebenso besteht eine Perspektive für die Außengastronomie. Hingegen fehlt eine umfassender Planungsperspektive für die Wiederbelebung des erdrückten gesellschaftlichen und sozialen Lebens in Hamburg. Zum Beispiel fehlt es vor allem der Hotel- und Innenraumgastronomie sowie der Kultur-, Veranstaltungs- und Sportbranche, wie z.B. für Theater, Kinos, Musikclubs, Sportclubs an einer Planung für eine Wiederbelebung mit angemessenen Hygieneauflagen unter Nutzung aller zur Verfügung stehenden Techniken.

 

Im Sommer und Herbst 2020 hat sich gezeigt, dass auch die Gastronomie, Sport-, Kultur- und Veranstaltungsbranche mit überzeugenden Konzepten in der Pandemie Angebote darbieten kann. Daher ist es an der Zeit, dass auch in diesen Bereichen Wiederbelebungen ermöglicht werden. Dies sollte schnellstmöglich in einem gestuften Verfahren erfolgen. Zunächst sollten kleinere Einrichtungen in Eimsbüttel, wie z.B. die Kammerspiele oder das Theater im Zimmer bzw. Einrichtungen mit vergleichbaren Besucherkonzentrationen, Gelegenheit bekommen, wieder Leistungen anzubieten. Hierbei sollten vollständig geimpfte und tagesaktuell negativ gesteste Bürgerinnen und Bürger keinen Freiheitseinschränkungen mehr unterliegen.

 

Da das Publikum im Regelfall mit großgigen Sicherheitsabständen die Veranstaltungen verfolgen kann, ist die Teilnahme mit den Sitzungen der Bezirksversammlung vergleichbar. Daher sollten sich die Hygienemaßnahmen an den Schutzvorgaben orientieren, die auch für die Bezirksversammlung Eimsbüttel gelten. Die APP „Luca“, die zwischenzeitlich selbst im Bundeskanzleramt geprüft wird, ermöglicht eine Verfolgungskette in Minutentakt, ohne aufwendige Kontaktrecherche bzw. Überlastung in den Gesundheitsämtern.

 

Anhänge

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