22-1353

Maßnahmen zur Schulwegsicherung an der Kreuzung Wogemannsburg / Halstenbeker Straße Drs. 22-1248, Beschluss der BV vom 17.07.2025

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 14.08.2025 Hauptausschuss Ö 5.18

Sachverhalt

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 24 wie folgt Stellung:

  1. Ausgangssituation

Die Drs. 22-1248 und Drs. 22-1247 wurden zuständigkeitshalber von der Bezirksversammlung Eimsbüttel an die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) gerichtet.

Die BVM verwies in ihrem Antwortschreiben auf die Zuständigkeit der Behörde für Inneres und Sport (BIS), da die Anfrage sich auf verkehrssicherheitsrelevante Aspekte bezieht.

Aufgrund der in den Drucksachen getätigten Schilderungen der Verkehrssituation wurde eine Unfallanalyse des betreffenden Knotenpunktes der letzten 3 Jahre durchgeführt.

Als Ergebnis der Auswertung bleibt festzuhalten, dass in den letzten drei Jahren lediglich ein Verkehrsunfall mit einer leichtverletzten Person zu verzeichnen ist. Diese Person überquerte die dortige Fußngerlichtzeichenanlage bei Rotlicht und wurde von einem herannahenden Fahrzeug touchiert.

Weiterhin ereigneten sich 11 Unfälle mit geringen Sachschäden.

Somit ist die Unfalllage am Knotenpunkt als unauffällig zu bezeichnen.

  1. Bewertung

Die Straßenverkehrsbehörde begrüßt weiterhin die Überlegungen hinsichtlich der Steigerung der Verkehrssicherheit im Knotenpunkt Halstenbeker Straße / Wogemannsburg (Knotenpunkt 2157).

Zu den einzelnen Punkten ist folgendes festzustellen:

1. dass die Fußnger-Lichtsignalanlage (FLSA) an der Kreuzung Wogemannsburg /

Halstenbeker Straße so ausgestattet wird, dass sie mit der Funkverkehrssteuerung der

Busse kommunizieren kann. Mit dem Ziel, dass einfahrende Linienbusse automatisch

ein Grünsignal für die Fußngerfurt auslösen, um den Schüler:innen nach dem

Ausstieg eine unmittelbare und sichere Querung der Halstenbeker Straße zu

ermöglichen.

Die angesprochene Bus-Vorrangschaltung ist dahingehend ausgelegt, den Fahrzeugen des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) ein beschleunigtes und konstantes Vorankommen zu ermöglichen, um die Fahrplanstabilität zu gewährleisten.

Diese Technik bricht Grünphasen ab oder verlängert diese, um ein zeitnahes Passieren des Busses zu ermöglichen.

Inwieweit diese Technik in der von der Bezirksversammlung vorgeschlagenen Art und Weise genutzt werden kann, kann von der VD 52 nicht beantwortet werden.

2. die Haltelinie für den motorisierten Verkehr in Fahrtrichtung Eidelstedt vor der FLSA

zurückzuverlegen und durch ein entsprechendes Hinweisschild „Bei Rot hier halten“ zu

ergänzen. Damit soll das regelmäßige Blockieren der Einmündungen Wogemannsburg

und Halstenbeker Straße verhindert sowie die Sicherheit für Radfahrende und

abbiegende Fahrzeuge verbessert werden.

Das vorgeschlagene Verlegen der Haltlinie wie auch das Aufstellen des Verkehrszeichens (VZ) 1012-35 StVO wird in Hamburg auf Weisung der obersten Landesbehörde nicht durchgeführt.

Die Begründung findet sich in § 11 (Besondere Verkehrslagen) (1) und (3) StVO wonach das Einfahren in Knotenpunktbereiche geregelt sind.

Das VZ 1012-35 StVO findet in Hamburg ausschließlich in Verbindung mit Baustellen Anwendung. Und hier auch nur, wenn die erforderlichen Markierungen aufgrund von Wetterlagen nicht aufgebracht werden konnten.

Die Zeiträume der Einsätze für das VZ 1012-35 StVO sind dabei auf das Minimum zu beschränken.

  1. Fazit

Die Straßenverkehrsbehördenbegrüßen die Überlegungen zur Steigerung einer sicheren Abwicklung der anstehenden Verkehream Knotenpunkt Halstenbeker Straße / Wogemannsburg.

Sofern diese Überlegungen zu einer Änderung der Verkehrsführung führen, sind prüfungsfähige Planungsunterlagen des Straßenbaulastträgers, in deralle erforderlichen Voraussetzungen zur Änderung der Verkehrsführung Beachtung finden, bei den Straßenverkehrsbehörden vorzulegen.

Diese geplanten Vorhaben werden durch die Straßenverkehrsbehörde konstruktiv begleitet.

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.08.2025
Ö 5.18
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Halstenbeker Str.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.