22-1894

Masernfälle und -impfungen in Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Hadi Mourad, Gabor Gottlieb und Dr. Ann-Kathrin Riegel (SPD-Fraktion)
Titel: Masernfälle und -impfungen in Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-159

Eingangsdatum: 11.02.2026
Datum der Antwort: 23.02.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

In Europa sind in den letzten Jahren vermehrt Masernfälle aufgetreten. So war die Zahl der nachgewiesenen Masernerkrankungen in Europa 2024 auf dem höchsten Stand seit 27 Jahren. Die WHO hat 2026 unter anderem in Österreich und im Vereinigten Königreich den Status der Krankheit von „eliminiert“ zu „wieder etabliert“ geändert.

In Deutschland ist die Zahl gemeldeter Masernerkrankungen nach einem temporären Hoch in 2024 (645 Fälle) im Jahr 2025 wieder etwas gesunken (233 Fälle). Doch auch Deutschland erreicht nicht die von der WHO angestrebte Impfquote von 95%, die für eine effektive Eindämmung der Krankheit notwendig ist. Hierzu kommen lokal sehr abweichende Impfquoten.

Seit März 2020 besteht für alle nach 1970 geborenen Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen sowie in medizinischen Einrichtungen betreut werden oder dort arbeiten,die Pflicht zum Nachweis einer Masernimpfung. Dieselbe Nachweispflicht besteht für Kinder ab einem Jahr, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden sollen.

Ausgenommen sind nur Personen, die aus medizinischen Gründen keine Schutzimpfung erhalten dürfen oder die eine Immunität gegen das Masernvirus vorweisen können. Die Nachweise über die Masernschutzimpfung oder eine entsprechende Befreiung mussten bis zum 31. Juli des vergangenen Jahres der Leitungder jeweiligen Einrichtung vorgelegt werden. Mit der Kontrolle der Impfnachweise wurden die kommunalen Gesundheitsämter beauftragt worden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

  1. Wie viele Masernfälle sind jeweils 2023, 2024 und 2025 in Eimsbüttel gemeldet worden?

2023: 0 Fälle

2024: 1 Fall

2025: 0 Fälle

  1. Waren die gemeldeten Fälle pro Jahr Einzelfälle oder konnten lokale Ausbrüche mit mehreren Fällen festgestellt werden? Bitte aufschlüsseln.

s. Antwort zu Frage 1.

  1. Wie ist die Quote der vollständigen Masernschutzimpfungen im Bezirk Eimsbüttel?

Fehlanzeige: Die Impfquote wird im Gesundheitsamt Eimsbüttel nicht erfasst.

  1. Wie viele Personen sind in den letzten drei Jahren jeweils dem Fachamt Gesundheit gemeldet worden, von denen bislang keine, keine ausreichenden oder zweifelhafte Impfnachweise vorgelegt wurden?

Meldedatum

gemeldete Personen

kein Nachweis

2023

667

151

2024

592

182

2025

376

111

Gesamt

1635

444

Anmerkung zur Tabelle:

Die Spalte „gemeldete Personen“ bezieht sich auf die Gesamtheit aller Personen, die in dem Jahr gemeldet wurden, da sie keine, keine ausreichenden oder zweifelhafte Impfnachweise vorgelegt haben.

Die Spalte „kein Nachweis“ bezieht sich auf die in dem Jahr gemeldeten Personen, bei denen bislang weiterhin kein, kein ausreichender, oder zweifelhafter Impfnachweis vorgelegt wurde.

  1. Wie viele dieser Personen haben inzwischen entsprechende Nachweise nachgereicht?

Meldedatum

Nachweis erbracht

2023

369

2024

340

2025

218

Gesamt

927

Anmerkungen zur Tabelle:

Es wurde die Anzahl der Personen gezählt, nicht die Anzahl der eingegangen Meldungen zu den Personen (z.B. zwei Meldungen bei Umzug).

Es wurde die Anzahl der Personen mit Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz mit Meldedatum im jeweiligen Jahr ausgewertet.

  1. Welche Maßnahmen werden bei Personen ergriffen, die keine Nachweise nachreichen?

Zunächst erhalten die Personen, für die eine Impfpflicht besteht bzw. die Sorgeberechtigten bei Minderjährigen ein Informationsschreiben mit Aufforderung zur Vorlage eines gültigen Nachweises nach §20, Abs. 9 IfSG. Zudem werden Möglichkeiten aufgeführt, wo eine Impfberatung inklusive Impfung möglich ist. Bei Bedarf vergeben wir einen Beratungs-/Impftermin bei uns im Gesundheitsamt Eimsbüttel.

Wird daraufhin weiterhin kein gültiger Nachweis erbracht, erfolgt ein Aufforderungsschreiben in Form eines Verwaltungsaktes und der Festsetzung eines Zwangsgeldes.

  1. Wurden hierbei Bußgelder angeordnet? Wenn ja, in welcher (Einzel- sowie Gesamt- )Höhe? Bitte pro Jahr aufschlüsseln.

Es wurden bislang keine Bußgelder aufgrund eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach §73, Abs. 1a, Nr.7d IfSG verhängt.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

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