Luftqualität durch innovative, smarte Reinigungssysteme verbessern Drs. 21-0636, Beschluss der BV vom 30.01.2020
Aufgrund der vordringlichen Bearbeitung der seitens des Oberverwaltungsgerichts Hamburg geforderten 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (LRP) kann die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) dem Wunsch der BV Eimsbüttel nach Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten derzeit leider nicht nachkommen. Gleichwohl möchte die BUE nachfolgend schriftlich über die Luftqualität im Bezirk Eimsbüttel berichten:
Die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) legt als nationale Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie eine Vielzahl von Grenzwerten für bestimmte Luftschadstoffe als Immissionsgrenzwerte fest. Von dieser Vielzahl an Immissionsgrenzwerten werden in Hamburg mit einer Ausnahme alle Immissionsgrenzwerte eingehalten. Lediglich die Einhaltung des Jahresmittelgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) stellt derzeit an vielbefahrenen Hauptverkehrsstraßen eine Herausforderung dar, welcher im Rahmen der Luftreinhalteplanung der Freien und Hansestadt Hamburg mit zahlreichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung begegnet wird.
Nachfolgend wird auf NO2 und Feinstaub der Größenfraktionen PM10 und PM2,5 im Detail eingegangen.
Für NO2 liegen sowohl Konzentrationsmessungen mittels Passivsammler als auch gutachterliche Immissionsberechnungen an vielbefahrenen Straßen vor. Beide Varianten können gemäß 39. BImSchV zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden.
Im Zeitraum August 2015 bis September 2016 wurden Passivsammlermessungen an der Adresse Hagenbeckallee 6 durchgeführt. Aus den Messungen des Monatsmittelwertes wurde ein gleitender Jahresmittelwert von 29 µg/m³ berechnet.
Seit Juli 2019 wird die NO2-Konzentration an der Adresse Doormannsweg 7 mittels Passivsammler gemessen. In dem noch laufenden Messprogramm liegt derzeit ein Mittelwert von 30 µg/m³ für den Zeitraum Juli 2019 bis einschließlich Dezember 2019 vor.
Die vorliegenden Mittelwerte der durchgeführten Passivsammlermessungen im Bezirk Eimsbüttel waren somit stets geringer als der nach 39. BImSchV geltende NO2-Jahresmittelgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit (40 µg/m³).
Zusätzlich zu den vorgenannten Passivsammlermessungen wird seit Februar 2020 die NO2-Konzentration mittels Passivsammler an der Kieler Straße 92 ermittelt. Für diese Messungen liegen derzeit noch keine qualitätsgesicherten Messergebnisse vor.
Im Zusammenhang mit der Erstellung der 2. Fortschreibung des LRP hat die BUE eine gutachterliche Berechnung der NO2-Immissionsbelastung auf den Hamburger Hauptverkehrsstraßen (DTV > 5000 Kfz/Tag) beauftragt. Die gutachterlichen Berechnungs-ergebnisse wurden im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg veröffentlicht und können unter folgendem Link abgerufen werden:
http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/immissionsberechnung-luftreinhalteplan2?forceWeb=true.
Im Ergebnis zeigen diese Berechnungen keine Überschreitung des Jahresmittelgrenzwertes für NO2 an den betrachteten Straßenabschnitten im Bezirk Eimsbüttel, welcher Anwohner direkt ausgesetzt wären. Lediglich im Straßenabschnitt Alsterglacis wurde eine erhöhte NO2-Belastung für das Prognosejahr 2020 prognostiziert. An diesem Straßenabschnitt liegt gemäß der aktuellen amtlichen Anwohnerstatistik jedoch keine Wohnnutzung von Personen mit Hauptwohnsitz vor.
Feinstaub ist ein Luftschadstoff, der insbesondere in der Vergangenheit durch unzureichend gefilterte Verbrennungsabgase in die Atmosphäre emittiert wurde und eine Schadstoffbelastung verursachte. Zusätzlich stellen neben diesen anthropogenen Emissionen auch natürliche Feinstaubemissionen (z.B. Sahara-Staub, Vulkanausbrüche etc.) relevante Schadstoffquellen dar, die auch derzeit die Feinstaubbelastung in Hamburg beeinflussen können.
Abbildung 1 stellt den Verlauf der Jahresmittelwerte der PM10-Konzentration an den verkehrsnahen Luftmessstationen des Hamburger Luftmessnetzes dar. Zusätzlich enthält die Abbildung den relevanten Jahresmittelgrenzwert (40 µg/m³).
Abbildung 1: Verlauf der PM10-Konzentration als Jahresmittelwert an den verkehrsnahen Luftmessstationen in Hamburg
Der Abbildung kann entnommen werden, dass der Jahresmittelgrenzwert an den Hot-Spots des Hamburger Luftmessnetzes seit mehreren Jahren sicher unterschritten wird. Hieraus kann abgeleitet werden, dass auch in Gebieten mit vergleichbaren oder milderen Verkehrsstärken derzeit keine Gefahr einer Überschreitung des Jahresmittelgrenzwertes im Bezirk Eimsbüttel besteht.
Neben dem Jahresmittelgrenzwert gilt für Feinstaub PM10 seit 2005 auch ein Kurzzeitgrenzwert. Dieser Tagesmittelgrenzwert beträgt nach 39. BImSchV 50 µg/m³ und darf nur an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Überschreitungen des Tageswertes von 50 µg/m³ werden bundesweit laut Umweltbundesamt vor allem in Ballungsräumen an verkehrsnahen Stationen festgestellt.
Abbildung 2: Überschreitungstage des zulässigen Tagesmittelgrenzwertes für PM10 pro Jahr an den verkehrsnahen Luftmessstationen in Hamburg
Die Abbildung zeigt die Überschreitungstage des PM10-Tagesmittelgrenzwertes an den verkehrsnahen Luftmessstationen in Hamburg pro Jahr. Demnach wird auch der PM10-Kurzzeitgrenzwert seit Jahren sicher eingehalten.
Zusätzlich zu Feinstaub PM10 enthält die 39. BImSchV Grenzwerte für die kleinere Partikelfraktion PM2,5. Für PM2,5 legt die 39. BImSchV einen Jahresmittelgrenzwert von 25 µg/m³ sowie einen Zielwert für 2020 von 20 µg/m³ fest. Entsprechend der Abbildung 3 werden in Hamburg sowohl der Jahresmittelgrenzwert und der Zielwert für 2020 sicher eingehalten. Anhand der gemessenen Konzentrationen und der sicheren Unterschreitungen des Grenz- und Zielwertes besteht derzeit kein Verdacht einer unentdeckten Grenzwert-überschreitung in Hamburg.
Abbildung 3: Verlauf der PM2,5-Konzentration als Jahresmittelwert an den verkehrsnahen Luftmessstationen in Hamburg
Auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse (Messergebnisse und Modellierungen) der zuständigen Fachbehörde kann die Luftqualität im Bezirk Eimsbüttel als gut bezeichnet werden. Sowohl für NO2 als auch für Feinstaub der Größenfraktionen PM10 und PM2,5 kann derzeit kein Verdacht einer unentdeckten Grenzwertüberschreitung im Bezirk Eimsbüttel abgeleitet werden.
keine