22-0007

Kulturelle und soziale Einrichtungen in Eimsbüttel erhalten und stärken Drs. 21-4705, Beschluss der BV vom 30.05.2024

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.06.2024
Sachverhalt

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zum Antrag der Bezirksversammlung Hamburg-Eimsbüttel wie folgt Stellung:

Alle sieben Bezirke werden bei der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur nach der Bevölkerungsentwicklung im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung betrachtet. Hierbei wird auf den Beschluss der Bezirksamtsleitungen aus dem Jahre 2016 verwiesen, aus dem der Verteilungsschlüssel nach Bevölkerungszahlen hervorgeht. Der Bezirk Hamburg-Eimsbüttel hat in gleichem Maße Anteil an der Steigerung um 1,5 Prozent.

Durch einen Zusatzantrag zum Doppelhaushalt 2023/2024 wurden weitere Mittel in Höhe von 100.000 Euro für die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur zur Verfügung gestellt, um die Personalkosten in den Stadtteilkulturzentren und Geschichtswerkstätten zu finanzieren. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem vereinbarten Schlüssel auf die sieben Bezirke. Ausgehend vom Verteilerschlüssel nach Bevölkerungszahlen beläuft sich der prozentuale Anteil des Bezirks Hamburg-Eimsbüttel 2023/2024 auf 14,06% Prozent zur Förderung von Personalkosten und folglich zur Unterstützung tarifgerechter Bezahlung.

Die zuständige Behörde berücksichtigt die Stadtteilkultureinrichtungen in den Gesprächen zum Haushalt 2025/26 auch mit Blick auf die Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst und teilt das Bemühen um eine angemessene Lösung.

Die zuständige Behörde ist sich bewusst, dass die tatsächlichen Preissteigerungen Auswirkungen auf die Betriebskosten der Stadtteilkulturzentren haben. Auch diesem Aspekt soll in den Gesprächen zum Haushalt 2025/26 Rechnung getragen und eine angemessene Lösung angestrebt werden.

Seit März 2023 ist im Bezirksamt Harburg eine Vollzeitkraft mit der Projektkoordination „Stellenbewertung in der Stadtteilkultur“ betraut. Der Prozess hat sich als sehr aufwändig erwiesen und dauert noch an. Derzeit wird davon ausgegangen, dass frühestens im Sommer/Herbst 2024 erste valide Zahlen vorliegen werden. Der zuständigen Behörde ist bewusst, dass der Stellenbewertungsprozess Anpassungen von Eingruppierungen mit sich bringen wird. Die sich daraus ergebenden finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der Planungen zum Haushalt 2025/2026 zu klären sein.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten..

Anhänge

keine