Kreuzungen Kaiser-Friedrich-Ufer und Bundesstraße/Bogenstraße fuß- und radverkehrs-freundlicher gestalten Drs. 21-0504, Beschluss der BV vom 19.12.2019
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die Fußgängerlichtsignalanlagen (FLSA) Kaiser-Friedrich-Ufer/ Bundesstraße und Kaiser-Friedrich-Ufer/ Bogenstraße wurden entsprechend des Beschlusses der Bezirksversammlung Eimsbüttel geprüft. Bei dem Wunsch nach einer besseren Querung über die Bundes- oder Bogenstraße durch den Fuß- und Radverkehr ist die Unterscheidung hinsichtlich der Freigabezeit, der Wartezeit und der örtlichen Gegebenheit zu beachten.
Signaltechnisch erfolgt aktuell die Schaltung mit folgenden Randbedingungen:
Bundesstraße, Fahrbahnbreite ca. 7,0 m, Betriebszeit:
Bogenstraße, Fahrbahnbreite ca. 7,0 m, Betriebszeit:
Fußgängerinnen und Fußgänger können innerhalb der Freigabezeit die Fahrbahn nahezu vollständig überqueren.
Die Wartezeit für Querende ist an beiden FLSA kurz und passend zu dem Verkehrsaufkommen der Bundes- oder Bogenstraße (u.a. ÖPNV). Eine Verlängerung der Freigabezeit für Querende würde zu Lasten der Freigabezeit des Fahrverkehrs (Kfz- und Radverkehr) der Hauptrichtung gehen oder eine Verlängerung der Wartezeit bedeuten. Durch eine kurze Freigabezeit für den Fahrverkehr auf der Bundes- oder Bogenstraße ist die Möglichkeit der Abstimmung einer Grünen Welle in dem jeweiligen Straßenzug begrenzt. Aus den genannten Gründen wird als Gesamtlösung die jetzige Schaltung der FLSA beibehalten.
Zu 2.:
Im Zuge der Realisierung der Veloroute 3 wird die FLSA Bogenstraße/ Kaiser-Friedrich-Ufer im Frühjahr 2020 umgebaut.
Die Neuordnung der örtlichen Situation obliegt die hinsichtlich der Planung und Ausführung dem Bezirksamt (z.B. eine Verbreiterung der vorhandenen Furten oder der Vergrößerung von Aufstellfläche). Im Rahmen einer solchen Neuordnung würden Anpassungen der Signaltechnik immer unter Nutzung technischer Neuerungen der Bedarfsanforderung durchgeführt.
keine