22-1029

Kreuzung Osterstraße/Heußweg und Umgebung für blinde und seheingeschränkte Menschen barrierefrei ausgestalten

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 10.11

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

KGA (Gemeinsamer Antrag der GRÜNE- und LINKE-Fraktion)

19.05.2025

7.2

22-1021

Der Drucksache wird mit Änderungen einstimmig zugestimmt.

Der öffentliche Raum ist das Bindeglied oder die verbindende Fläche für eine eigenständige Bewegung, für Begegnung und Erholung. Er muss die Erreichbarkeit der Ziele im Wohnumfeld, im Quartier und in der Stadt gewährleisten. Zu erreichende Ziele von der Wohnung aus sind zum Beispiel das angrenzende Nachbarschaftsgebiet, Haltestellen des öffentlichen Personennah­verkehrs und des Schienenpersonenverkehrs, Geschäfte und Dienstleistungen, Arztpraxen und Gaststätten, die Arbeitsstätte sowie Veranstaltungsorte für Freizeit, Kultur und Sport. Der öffent­liche Raum ist das gebaute Lebens- und Wohnumfeld außerhalb von Ge­uden und Privat­grundstücken. Als geografischer Raum ist er Teil des Sozialraums und dient der selbstverständ­lichen Teilnahme aller Menschen.

Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung haben oft Schwierigkeiten, sich im öffentlichen Raum zurechtzufinden. Zusätzlich zu visuellen Leit- und Orientierungssystemen benötigen sie haptische Parameter als Orientierungshilfe, um selbstständig den Weg zu finden. In Hamburg leben ca. 3.500 blinde und ca. 40.000 sehbehinderte Menschen. Die Kreuzung Osterstraße/ Heußweg bietet vielfältige Möglichkeiten, die unterschiedlichen Bereiche des öffentlichen Lebens zu erreichen und ist gleichzeitig Ausgangspunkt einer vielgenutzten U-Bahn-Station. Deswegen ist es eine unschätzbare Hilfe zur Verbesserung der Orientierungsfähigkeit, wenn Menschen mit Behinderungen die Kreuzung uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe überqueren und ihr Ziel erreichen können.

Derzeit wird an der Kreuzung Osterstraße/Heußweg die Trasse für das Fernwärmenetz der Stadt Hamburg verlegt. Nach Abschluss der Arbeiten und Wiederherstellung des Kreuzungsbereichs sollte die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und alte Menschen im öffentlichen Raum mitbedacht werden.

Vor Bauausführung entsprach die alte Kreuzung Osterstraße/Heußweg nicht mehr den Bestim­mungen der DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum sowie der Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) für den öffentlich zugänglichen Verkehrsraum.

Der Inklusionsbeirat hat mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg Vorschläge erarbeitet, wie die Barrierefreiheit an der Kreuzung Osterstraße/Heußweg für alle Behinderungs­arten verbessert werden kann.

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, die Vorschläge des Inklusionsbeirates in ihrer Zuständigkeit zur Ausgestaltung des öffentlichen Raumes im Gebiet Osterstraße/Heußweg zu begutachten und bestmöglich umzusetzen.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung bittet die zuständigen Stellen (BUKEA und BVM), die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.05.2025
Ö 10.11
Anhänge

Vorschläge des Inklusionsbeirats Eimsbüttel vom 27.06.2023

Lokalisation Beta
Osterstraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.