22-2253

Kostenplanung zur Wiederherstellung der Tresckowstraße

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Harald Wellmann (AfD-Fraktion)
Titel: Kostenplanung zur Wiederherstellung der Tresckowstraße
Fortlaufende. Nr.: 22-193

Eingangsdatum: 12.05.2026
Datum der Antwort: 26.05.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Nach Abschluss der Bauarbeiten in der Tresckowstraße sollte die Straßenoberfläche asphaltiert werden. U.a. setzte sich eine Bürgerinitiative für den Erhalt des Kopfsteinpflasters ein.

Laut Mitteilung der Verwaltung soll nun aus Kostengründen auf die Asphaltierung verzichtet und das alte Kopfsteinpflaster wiederhergestellt werden (siehe Drs. 22-1987).

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Vorbemerkung: Bauträger dieser Maßnahme sind die Hamburger Energiewerke (HEnW). Die Angaben beziehen sich auf Schätzungen seitens HEnW von März 2026.

  1. Wie hoch waren die ursprünglich geplanten Kosten für die Straßenoberfläche durch Asphaltierung, einschließlich Entsorgung der alten Pflastersteine?

Die Nettobaukosten für eine Asphaltierung lagen geschätzt bei ca. 325.000 €, davon ca. 188.000 € zu Lasten des Bezirks Eimsbüttel.

  1. Wie hoch sind im Gegensatz dazu die Kosten für die Wiederherstellung der Oberfläche mit Kopfsteinpflaster?

Die Nettobaukosten für eine Neupflasterung lagen geschätzt bei ca. 550.000 €, davon ca. 416.000 € zu Lasten des Bezirks Eimsbüttel.
Die Kosten für eine Wiederherstellung mit dem Bestandspflaster sind nicht bekannt, da die Ausschreibungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind.

  1. Welche Mehrkosten entstehen durch die nachträgliche Umplanung?

Es entstehen nur marginal Mehrkosten für zusätzliche Vergabeverfahren, eine Umplanung als solche war nicht erforderlich.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Tresckowstraße

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