22-2746

Konsequente ökologische Aufwertung des Straßenbegleitgrüns an Baumfall-Standorten

Antrag

Sachverhalt

Das Straßenbegleitgrün ist ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Grüns im Bezirk Eimsbüttel. Neben seiner gestalterischen Funktion erfüllt es zahlreiche ökologische Aufgaben: Begrünte Flächen tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei, bieten Lebens- und Nahrungsräume für Insekten und Vögel, speichern und verdunsten Niederschlagswasser und können insbesondere in dicht bebauten Quartieren einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung leisten.

Vor dem Hintergrund zunehmender Hitzeperioden, Starkregenereignisse und des anhaltenden Verlusts von Grün- und Vegetationsflächen kommt der ökologischen Aufwertung des vorhandenen Straßenbegleitgrüns eine besondere Bedeutung zu. Dabei müssen nicht ausschließlich neue Grünflächen geschaffen werden. Auch bereits vorhandene Flächen im Straßenraum bieten erhebliches Potenzial für eine ökologische Aufwertung.

Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf ehemalige Baumstandorte gelegt werden. Wenn ein Straßenbaum gefällt werden muss, ist eine Nachpflanzung an derselben Stelle aus unterschiedlichen Gründen nicht immer möglich.

Kann an einem ehemaligen Baumstandort kein neuer Baum gepflanzt werden, sollte dies jedoch nicht dazu führen, dass die Fläche dauerhaft ohne Bepflanzung bleibt oder lediglich als Rasenfläche gestaltet wird. Vielmehr sollte grundsätzlich geprüft werden, ob der Standort durch eine geeignete Bepflanzung ökologisch aufgewertet werden kann.

Hierfür kommen insbesondere Sträucher, Kleinsträucher und andere geeignete mehrjährige Gehölze in Betracht. Je nach Standort und örtlichen Gegebenheiten können auch weitere standortgeeignete Pflanzen, beispielsweise Stauden, Gräser oder bodendeckende Pflanzen, sinnvoll sein. Entscheidend sollte sein, dass die Bepflanzung einen möglichst hohen ökologischen Mehrwert bietet und gleichzeitig den Anforderungen an Verkehrssicherheit, Pflege, Sichtbeziehungen und die jeweilige Standortqualität entspricht.

Zuletzt wurden etwa im Wischofsweg, im Röthmoorweg oder im Turmweg sowie im Bereich des Alstervorlandes mehrere Bäume gefällt, ohne dass an den jeweiligen Standorten eine neue Bepflanzung über eine Rasenfläche hinaus vorgenommen wurde.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern:

  1. bei jeder Baumfällung im öffentlichen Raum grundsätzlich zu prüfen, ob der Standort durch Sträucher, Kleinsträucher oder andere geeignete mehrjährige Gehölze ökologisch aufgewertet werden kann, sofern eine Baumnachpflanzung am bisherigen Standort aus fachlichen, technischen, verkehrlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist.
  2. bei Baumfällungen im öffentlichen Raum nur im Ausnahmefall von einer Ersatzbepflanzung am konkreten Standort abzusehen, die dann gegenüber dem Fachausschuss Grün, Nachhaltigkeit und Umwelt in der Übersichtsliste für Baumfällungen schriftlich zu begründen ist.
  3. insbesondere auch die entsprechenden Standorte am Wischofsweg, Röthmoorweg, dem Turmweg und Alstervorland die Möglichkeiten zur ökologischen Aufwertung zu prüfen.

Dr. Daniel Georg Werner, Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion

Lokalisation Beta

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.