22-0020

Klima und Artenvielfalt im städtischen Raum verbessern - Eimsbütteler Straßenlaternen begrünen Drs. 21-4665, Beschluss der BV vom 25.04.2024

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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27.06.2024
Sachverhalt

Straßenlaternen können nicht nur leuchten, sondern auch als begrünter "Rankobelisk" dienen. Straßenlaternen in Eimsbüttel können einfach und kostengünstig begrünt werden. In manchen Städten ist das schone lange der Fall (z.B.Villach) und ein weiterer Baustein, um neuen Lebensraum für Insekten im urbanen Umfeld zu schaffen, Feinstaub zu binden, die Luftqualität und das Stadtklima zu verbessern. Nicht zuletzt wird der öffentliche Raum durch die Berankung von Laternenmasten optisch aufwertet: berankte Straßenlaternen sind ein Blickfang und sehen einfach schön aus.

 

Insbesondere da, wo sich keine Baumbepflanzung eignet, kann eine Laternenberankung eine Alternative darstellen. Maximale Blattmasse auf wenig Raum das schaffen nur Kletterpflanzen. Sie sind die ultimative Lösung gegen städtische Wärmeinseln.

 

Als rankende Pflanzen eignen sich für Laternen insbesondere Selbstklimmer, die keine Rankhilfen benötigen. Sie erklimmen große Höhen, sind jahreszeitunabhängig und erfordern wenn überhaupt nur wenig Pflege. Die Kletterpflanze wird direkt an den Laternenmast gepflanzt. Ist die unmittelbare Umgebung der Laterne versiegelt (z.B. Gehwegplatten) müsste diese geringfügig aber in ausreichendem Maße entfernt werden. Die Standfestigkeit der Laternen wird dadurch nicht beeinträchtigt.

 

Bei der Mastbegrünung mit Selbstklimmern wird häufig Wilder Wein oder Efeu eingesetzt. Wilder Wein wächst auch bei schlechtem, verdichtetem Boden und hat einen weiteren Vorteil: Oben angekommen, erklettern seine Triebe keine waagerechten Stränge wie Spannund Elektrizitätsleitungen oder die waagerechten Lampenträger. Die Begrünung bleibt somit auf den Mast, also den "Rankobelisken" begrenzt, so dass die Leuchtfähigkeit bzw. Leuchtkraft der Laterne nicht beeinträchtigt wird. Wilder Wein stellt darüber hinaus eine wunderbare Bienenweide dar, da seine winzigen gelben Blüten im Juni und Juli liebend gern von Bienen aufgesucht werden, weil sie sowohl einen hohen Nektar- als auch Pollenwert für die Insekten besitzen

 

Petitum/Beschluss:

Die Kosten der Pflege sind gering und könnten auch von Paten übernommen werden. Für die Dauer einer Patenschaft könnte als Anerkennung ein Namensschild des Paten an der begrünten Straßenlaterne angebracht werden. Dies könnte auch Bürger motivieren, etwas für die Umwelt zu tun, die vielleicht sonst wenig dazu beitragen können.

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, einen Vertreter / eine Vertreterin der zuständigen Fachbehörde in den Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz und Digitales einzuladen, um über Möglichkeiten, Kosten und geeignete Standorte für die Berankung von Laternen im öffentlichen Raum zu berichten.
  2. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei positiver Prüfung aus Punkt 1 bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass im Anschluss ein Pilotprojekt für die Berankung von Laternen in Eimsbüttel initiiert wird. Die Auswahl der dafür vorgesehenen Standorte und Rankenarten soll in Absprache mit dem Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz und Digitales erfolgen.

 

 

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

 

 

Beleuchtungsmasten verfügen wie Ampelmasten in Hamburg jeweils über eine sogenannte Mastklappe (siehe Foto). Diese befindet sich auf Höhe von einem halben Meter (Unterkante) bis zu einem Meter (Oberkante). Mastklappen nehmen in der Breite zum Teil nahezu den vollen Durchmesser eines Masts ein. Sie sind dauerhaft frei zugänglich zu halten, da sie regelmäßig geöffnet werden müssen, um etwa die elektrische Sicherheit zu überprüfen.

 

Pflanzen, die einen Beleuchtungsmast hochranken, müssten regelmäßig vom Fachamt Management des öffentlichen Raums des Bezirksamts oder von der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH zerschnitten werden, um die Mastklappen öffnen zu können. Die Pflanzen würden dann in Großteilen absterben und verwelkt am Mast hängen. Dies würde den öffentlichen Raum optisch nicht aufwerten.

 

Aus Sicht der zuständigen Fachbehörde spricht dies gegen die Idee einer Begrünung von Beleuchtungs- und Ampelmasten. Denkbar wäre ein Pilotversuch zur Begrünung von Masten der Wegweisung; ein solcher Pilotversuch läge allerdings in der Verantwortung des Bezirksamtes.

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Straßenlaternen können nicht nur leuchten, sondern auch als begrünter "Rankobelisk" dienen. Straßenlaternen in Eimsbüttel können einfach und kostengünstig begrünt werden. In manchen Städten ist das schone lange der Fall (z.B.Villach) und ein weiterer Baustein, um neuen Lebensraum für Insekten im urbanen Umfeld zu schaffen, Feinstaub zu binden, die Luftqualität und das Stadtklima zu verbessern. Nicht zuletzt wird der öffentliche Raum durch die Berankung von Laternenmasten optisch aufwertet: berankte Straßenlaternen sind ein Blickfang und sehen einfach schön aus.

 

Insbesondere da, wo sich keine Baumbepflanzung eignet, kann eine Laternenberankung eine Alternative darstellen. Maximale Blattmasse auf wenig Raum das schaffen nur Kletterpflanzen. Sie sind die ultimative Lösung gegen städtische Wärmeinseln.

 

Als rankende Pflanzen eignen sich für Laternen insbesondere Selbstklimmer, die keine Rankhilfen benötigen. Sie erklimmen große Höhen, sind jahreszeitunabhängig und erfordern wenn überhaupt nur wenig Pflege. Die Kletterpflanze wird direkt an den Laternenmast gepflanzt. Ist die unmittelbare Umgebung der Laterne versiegelt (z.B. Gehwegplatten) müsste diese geringfügig aber in ausreichendem Maße entfernt werden. Die Standfestigkeit der Laternen wird dadurch nicht beeinträchtigt.

 

Bei der Mastbegrünung mit Selbstklimmern wird häufig Wilder Wein oder Efeu eingesetzt. Wilder Wein wächst auch bei schlechtem, verdichtetem Boden und hat einen weiteren Vorteil: Oben angekommen, erklettern seine Triebe keine waagerechten Stränge wie Spannund Elektrizitätsleitungen oder die waagerechten Lampenträger. Die Begrünung bleibt somit auf den Mast, also den "Rankobelisken" begrenzt, so dass die Leuchtfähigkeit bzw. Leuchtkraft der Laterne nicht beeinträchtigt wird. Wilder Wein stellt darüber hinaus eine wunderbare Bienenweide dar, da seine winzigen gelben Blüten im Juni und Juli liebend gern von Bienen aufgesucht werden, weil sie sowohl einen hohen Nektar- als auch Pollenwert für die Insekten besitzen

 

Die Kosten der Pflege sind gering und könnten auch von Paten übernommen werden. Für die Dauer einer Patenschaft könnte als Anerkennung ein Namensschild des Paten an der begrünten Straßenlaterne angebracht werden. Dies könnte auch Bürger motivieren, etwas für die Umwelt zu tun, die vielleicht sonst wenig dazu beitragen können.

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, einen Vertreter / eine Vertreterin der zuständigen Fachbehörde in den Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz und Digitales einzuladen, um über Möglichkeiten, Kosten und geeignete Standorte für die Berankung von Laternen im öffentlichen Raum zu berichten.
  2. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei positiver Prüfung aus Punkt 1 bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass im Anschluss ein Pilotprojekt für die Berankung von Laternen in Eimsbüttel initiiert wird. Die Auswahl der dafür vorgesehenen Standorte und Rankenarten soll in Absprache mit dem Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz und Digitales erfolgen.

 

 

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

 

 

Beleuchtungsmasten verfügen wie Ampelmasten in Hamburg jeweils über eine sogenannte Mastklappe (siehe Foto). Diese befindet sich auf Höhe von einem halben Meter (Unterkante) bis zu einem Meter (Oberkante). Mastklappen nehmen in der Breite zum Teil nahezu den vollen Durchmesser eines Masts ein. Sie sind dauerhaft frei zugänglich zu halten, da sie regelmäßig geöffnet werden müssen, um etwa die elektrische Sicherheit zu überprüfen.

 

Pflanzen, die einen Beleuchtungsmast hochranken, müssten regelmäßig vom Fachamt Management des öffentlichen Raums des Bezirksamts oder von der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH zerschnitten werden, um die Mastklappen öffnen zu können. Die Pflanzen würden dann in Großteilen absterben und verwelkt am Mast hängen. Dies würde den öffentlichen Raum optisch nicht aufwerten.

 

Aus Sicht der zuständigen Fachbehörde spricht dies gegen die Idee einer Begrünung von Beleuchtungs- und Ampelmasten. Denkbar wäre ein Pilotversuch zur Begrünung von Masten der Wegweisung; ein solcher Pilotversuch läge allerdings in der Verantwortung des Bezirksamtes.

 

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