22-2421

Keine höheren Behördengebühren für Rentnerinnen und Rentner bei persönlicher Antragstellung – analogen Zugang zur Verwaltung diskriminierungsfrei sichern

Antrag

Sachverhalt

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist richtig und notwendig. Digitale Verwaltungsleistungen können Verfahren beschleunigen, Wartezeiten verkürzen, Ressourcen schonen und Bürgerinnen und Bürgern Wege ersparen. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel unterstützt ausdrücklich das Ziel, Verwaltungsdienstleistungen einfacher, schneller und nutzerfreundlicher digital bereitzustellen.

Digitalisierung darf jedoch nicht bedeuten, dass Menschen, die aus nachvollziehbaren Gründen auf persönliche Vorsprache, schriftliche Antragstellung oder analoge Unterstützung angewiesen sind, finanziell schlechter gestellt werden. Dies betrifft insbesondere viele ältere Menschen, die nicht über die notwendige technische Ausstattung, digitale Routine, Online-Ausweisfunktion, Smartphone-Kompetenz oder einen verlässlichen Internetzugang verfügen. Hinzu kommen Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Sehbeeinträchtigungen oder sonstigen Barrieren.

Der Landes-Seniorenbeirat Hamburg hat zu Recht darauf hingewiesen, dass ältere Menschen durch Digitalisierung nicht benachteiligt werden dürfen. Persönliche Behördengänge dürfen nicht teurer werden als digitale Anträge. Digitalisierung muss ein zusätzliches Angebot sein, nicht ein Gebührenhebel gegen Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin auf den persönlichen Kontakt zur Verwaltung angewiesen sind.

Dies gilt umso mehr, als die öffentliche Verwaltung für viele Rentnerinnen und Rentner keine beliebige Dienstleistung ist. Personalausweis, Meldeangelegenheiten, Führungszeugnisse, Wohngeld, Schwerbehindertenangelegenheiten, Pflege-, Sozial- und sonstige Verwaltungsleistungen betreffen elementare Fragen der Lebensführung. Wer auf den persönlichen Behördenkontakt angewiesen ist, darf hierfür nicht mit höheren Gebühren sanktioniert werden.

Der Senat hat im Zusammenhang mit dem Haushaltsentwurf 2027/2028 angekündigt, Gebühren stärker an tatsächlichen Kosten auszurichten und digitale Verfahren günstiger oder kostenlos, analoge Verfahren dagegen teurer auszugestalten. Dieses ist im Grunde auch nachvollziehbar, aber gerade für Seniorinnen und Senioren kann dies zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung führen. Verwaltung muss für alle Bürgerinnen und Bürger erreichbar bleiben digital, telefonisch, schriftlich und persönlich.

Der Hinweis auf Digital-Lotsen genügt hierfür allein nicht. Solange solche Unterstützungsangebote nicht flächendeckend, wohnortnah, barrierearm und verlässlich in allen Bezirken vorhanden sind, darf der analoge Behördenzugang nicht verteuert werden. Auch Digital-Lotsen ersetzen nicht in jedem Fall die persönliche Antragstellung, sondern können nur eine ergänzende Hilfe sein.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel fordert deshalb eine klare soziale und rechtsstaatliche Leitplanke für die Digitalisierung der Verwaltung: Wer einen Renten-, Pensionärs- oder Versorgungsempfängerausweis oder einen gleichwertigen Nachweis vorlegt, darf bei persönlicher oder analoger Antragstellung keine höheren Behördengebühren zahlen müssen als bei digitaler Antragstellung.

Eine moderne Verwaltung ist nicht nur digital. Sie ist zugänglich, diskriminierungsfrei, verständlich und bürgernah.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel möge beschließen:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gemäß § 27 BezVG beim Hamburger Senat einzusetzen, dass

  1. Personen, die einen Renten-, Pensionärs- oder Versorgungsempfängerausweis oder einen gleichwertigen Nachweis vorlegen können, für persönliche, schriftliche oder sonst analoge Antragstellungen bei Hamburger Behörden, Bezirksämtern und Hamburg-Service-Standorten keine höheren Gebühren zahlen müssen als bei entsprechender digitaler Antragstellung;
  2. bei allen geplanten Änderungen der Gebührenordnungen im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung einen ausdrücklichen Ermäßigungs- bzw. Gleichstellungstatbestand vorzusehen, wonach für Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bei analoger Antragstellung höchstens die niedrigere digitale Gebühr erhoben wird;
  3. klarzustellen, dass die Digitalisierung der Verwaltung ein zusätzliches, erleichterndes Angebot darstellt, den persönlichen Zugang zur Verwaltung aber nicht finanziell oder organisatorisch verdrängen darf;
  4. sicherzustellen, dass Digital-Lotsen und vergleichbare Unterstützungsangebote wohnortnah und flächendeckend in allen Bezirken sowie möglichst an allen Hamburg-Service-Standorten verfügbar sind;
  5. der Bezirksversammlung Eimsbüttel bis zum 26. November 2026 schriftlich zu berichten,
  1. welche Verwaltungsdienstleistungen künftig digital günstiger oder gebührenfrei, bei persönlicher Antragstellung jedoch teurer angeboten werden sollen;
  2. welche Gebührenordnungen hierfür geändert werden sollen;
  3. wie Rentnerinnen und Rentner vor höheren Gebühren bei persönlicher Antragstellung geschützt werden sollen;
  4. an welchen Standorten in Hamburg derzeit Digital-Lotsen eingesetzt werden;
  5. wann ein flächendeckendes, barrierearmes Unterstützungsangebot in allen Bezirken sichergestellt wird.


Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke und FDP Fraktion Eimsbüttel

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