22-1480

Katastrophenschutz in Hamburg-Eimsbüttel – Wie gut sind wir auf Bedrohungslagen vorbereitet?

Antrag

Sachverhalt


Die stetig steigende Bedrohungslage in Deutschland und mögliche Ausfälle der Infrastruktur (siehe kompletter längerfristiger Stromausfallim April in Spanien) zeigen, wie fragil unsere vermeintliche Sicherheit sein kann. Gerade in solchen Situationen könnte es schnell zu notwendigen Evakuierungen kommen, Plünderungen stattfinden oder Versorgungsengpässe entstehen.

r solche Ereignisse wurde 1978 das Hamburgische Katastrophenschutzgesetz beschlossen. Ein zentrales Ziel des Katastrophenschutzgesetzes und der 1983 in Kraft gesetzten Katastrophenschutzordnung ist die Herstellung von Strukturen zur wirksamen Bekämpfung von großen Gefahrenlagen. Die Katastrophenschutzordnung regelt zusammen mit der Allgemeinen Richtlinie für den Katastrophenschutz Aufgaben, Führungsstrukturen und Verantwortlichkeiten. In Hamburg hat die Behörde für Inneres und Sport eine behördenübergreifende Lenkungsfunktion mit Bindungswirkung. Für akute Gefahrensituationen am und im Umfeld des Schadensortes sind Feuerwehr und Polizei zuständig. Wichtige bevölkerungsbezogene Maßnahmen, wie zum Beispiel die Evakuierung, Betreuung und Unterbringung von Bewohnerinnen und Bewohnern betroffener Schadensorte, werden von den Bezirksämtern als regional ausgerichtete Verwaltungsbehörden wahrgenommen.

Petitum/Beschluss

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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, eine Vertreterin oder einen Vertreter aus der Behörde für Inneres und Sportund ggf. fachlich zuständige Mitarbeiter des Bezirksamtes in die Bezirksversammlung einzuladen, um über den aktuellen Sachstand und die Einsatzbereitschaft zum Thema Katastrophenschutz im Bezirk Eimsbüttel zu berichten und zu darzulegen, wie der Bezirk auf solche Bedrohungslagen vorbereitet ist.

Andreas Stonus, Rüdiger Kuhn, Jutta Höflich, Ursula Kleinfeld und CDU-Fraktion

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Eimsbüttel

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