22-0821

Karstadt in der Osterstraße unter Denkmalschutz stellen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 10.6

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Bezirksversammlung (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

19.09.2024

9.19

22-0186

Die Drucksache wird einstimmig in den KGA Bau überwiesen.

KGA Bau (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

11.11.2024

7.1

22-0186

Die Drucksache wird vertagt.

KGA Bau (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

16.12.2024

7.1

22-0186

Die Drucksache wird vertagt.

KGA Bau (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

17.02.2025

7.1

22-0186

Die Drucksache wird vertagt.

KGA Bau (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

24.03.2025

7.1

22-0186

Die Drucksache ist wegen Stimmengleichheit (GRÜNE-, LINKE- und FDP-Fraktion dafür, SPD-, CDU- und AfD-Fraktion dagegen, Volt-Fraktion Enthaltung) gemäß § 12 (1) GO BV abgelehnt.

Seit 1951 befindet sich Karstadt an der Ecke Osterstraße/Heußweg und hat sich seitdem zu einem wichtigen wirtschaftlichen Ankerpunkt im Viertel entwickelt. 1975 erfolgte der Spatenstich für das heutige Gebäude, ein markantes Beispiel des Brutalismus, das sich durch seine klare, massive und funktionale Architektur auszeichnet. Dieses Gebäude prägt bis heute das Erscheinungsbild der Osterstraße und ist ein wichtiger Teil der städtischen Identität.

Trotz seiner architektonischen Bedeutung wurde das Gebäude im Jahr 2019 vom Denkmalschutzamt negativ auf seine Denkmalwürdigkeit geprüft. Diese Entscheidung ist jedoch nicht unumstritten.

Wirtschaftlich ist Karstadt ebenfalls ein zentraler Bestandteil der Osterstraße. Die Filiale zieht nicht nur Kunden aus dem Stadtteil Eimsbüttel an, sondern auch aus anderen Teilen Hamburgs. Sie sorgt für eine hohe Kundenfrequenz, von der auch kleinere Einzelhändler und Gastronomiebetriebe in der Umgebung profitieren. Ein Verlust von Karstadt würde den Einzelhandel vor Ort erheblich schwächen und die Attraktivität des Standorts mindern.

Derzeit läuft ein Vorbescheidsverfahren, das den Bestand des Gebäudes, insbesondere dessen charakteristische Bauweise, bedroht. Laut Medienberichten ist eine zukünftige Nutzung als Büro- und Wohngebäude geplant. Anwohner*innen befürchten, dass, wie bereits bei anderen Neubauten in der Umgebung, Luxuswohnungen oder Mikroapartments entstehen könnten. Dies würde die soziale Durchmischung im Viertel weiter erschweren und zur Gentrifizierung beitragen.

Der aktuelle Eigentümer möchte nach Medienberichten nichts von weiteren Plänen wissen und machte öffentlich einen Rückzieher.

Der Ablehnung lag folgendes Petitum zu Grunde:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, dem Denkmalschutzamt folgende Stellungnahme zu übermitteln:

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel betrachtet den Karstadt Osterstraße mit seiner charakteristischen Bauweise als unverzichtbar für die baukulturelle Vielfalt in Hamburg. Dies gilt auch entgegen der Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien und der Einschätzung, dass das Denkmalrecht nicht hinreicht für den Erhalt. Wie der Denkmalverein Hamburg in der Sitzung des Ausschusses für Bauanträge Kerngebiet am 20.01.2025 bekräftigte, ist das Gebäude als mittlerweile eines der letzten signifikanten Gebäude im brutalistischen Stil in Hamburg von einzigartiger Bedeutung, auch über die Grenzen Eimsbüttels hinaus. Ein Verlust wäre aus architektonischer Sicht ein schwerer Schlag für die Denkmalpflege. Zudem würde ein Wegfall der Karstadt-Filiale die wirtschaftliche Struktur der Osterstraße nachhaltig schwächen. Vor diesem Hintergrund bittet die Bezirksversammlung Eimsbüttel darum, das Gebäude in die Denkmalliste aufzunehmen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt der ablehnenden Empfehlung zu.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.03.2025
Ö 10.6
Anhänge

Schreiben SPS-OTTO WULFF vom 15.10.2024

Lokalisation Beta
Osterstraße

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