21-1175

Insektenfreundliche Beleuchtung von öffentlichen Straßen, Plätzen und Grünanlagen Drs. 21-0635, Beschluss der BV vom 30.01.2020

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.08.2020
19.08.2020
Sachverhalt

Nach Rücksprache mit dem Bezirksamt Eimsbüttel erfolgt die Beantwortung durch eine schriftliche Stellungnahme.

In Hamburg werden in der öffentlichen Beleuchtung überwiegend Leuchtstofflampen eingesetzt (rd. 80 %), die in warmweißer Lichtfarbe 3.000 K nach vorliegenden Erkenntnissen eine gute Insektenverträglichkeit aufweisen. Noch besser insektenverträglich sind die mit rd. 14 % im Bestand vertretenen Natriumdampfhochdrucklampen mit einer Farbtemperatur von ca. 2.000 K. Auch die in Hamburg eingesetzten LED-Leuchten (derzeit 6 % des Bestandes, Zuwachs für 2020 und Folgejahre ca. 2 % jährlich geplant) werden grundsätzlich mit geringem Blauanteil und in der Lichtfarbe warmweiß (3.000 K) eingesetzt.

Die bisherige Verwendung von Natriumdampflampen in hohen Leistungsklassen ist auch nach aktuellen Untersuchungen daher nicht in Frage gestellt. Ebenso ist die Festlegung, grundsätzlich weißes Licht mit 3.000 K auch bei LED-Leuchten einzusetzen, weiterhin richtig.

Durch die Festlegung, gelbes und warmweißes Licht einzusetzen, und durch die Begrenzung des Lichtaustritts der Leuchten sowie durch die Maßgabe, die Lichtmenge auf das für die Verkehrssicherheit erforderliche Maß zu begrenzen, werden die Anforderungen an umweltverträgliches Licht im Rahmen der technischen Möglichkeiten bestmöglich erfüllt.

 

Anhänge

keine