Informationen zu ausbleibenden Reaktionen durch Fachbehörden gemäß § 27 Abs. 2 des BezVg.
Für folgende Beschlüsse der Bezirksversammlung steht die Stellungnahme der Fachbehörde auch nach Ablauf der festgelegten Frist noch aus:
• Umbau Frohmestraße – das Vorhaben endlich voranbringen,
Drs. 22-1676, Beschluss der BV vom 11.12.2025
Nach Erhalt des Beschlusses teilte die Fachbehörde mit, dass aufgrund der Komplexität eine Fristverlängerung bis Mitte beziehungsweise Ende Februar erforderlich sei.
Auf eine Erinnerung nach Ablauf der neuen Frist wurde mitgeteilt, dass eine Antwort Mitte beziehungsweise Ende April erfolgen solle.
Nach erneuter Erinnerung nach Ablauf der genannten Frist wurde mitgeteilt, dass unklar sei, wann eine Stellungnahme erfolgen werde.
Bei einer weiteren Erinnerung im Juni wurde mitgeteilt, dass bis zum 17.07 eine Rückmeldung erfolgen soll.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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