Information über die Erstellung eines Merkblattes zur Sozialen Erhaltungsverordnung
Die Anwenderbezirke (Altona, Eimsbüttel, Mitte, Nord und Wandsbek) haben in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und dem Bündnis für das Wohnen ein Merkblatt erstellt, welches die Genehmigungskriterien in Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB beinhaltet. Neben einer internen Arbeitshilfe soll das Merkblatt dazu beitragen, die Transparenz zu erhöhen und die Informationslage gegenüber Bauherr:innen und Architekt:innen zu verbessen. Eine Veröffentlichung des Merkblattes ist auf der Homepage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung vorgesehen: https://www.hamburg.de/eimsbuettel/erhaltungsverordnungen/
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine