21-1932

Individuelle Parkzonen in Eimsbüttel

Antrag

Letzte Beratung: 29.04.2021 Hauptausschuss Ö 9.13

Sachverhalt

Das Bewohnerparken in Eimsbüttel zeichnet sich durch ein bürgerunfreundliches Verfahren aus, z.B. die willkürliche Zuordnung von Parkzonen. Bewohner in diesen Parkzonen werden entsprechend ihrer Meldeadresse der einen oder der anderen zugeordnet abhängig auf welcher Seite sie wohnen. Diese Herangehensweise ist aus dem letzten Jahrhundert und sollte möglichst vereinfacht werden. Statt Parkzonen planerisch am Reißbrett festzulegen, wäre es angebracht einen Radius, um den gemeldeten Wohnsitz, zu bestimmen in dem geparkt werden kann, "individuelle Parkzone". Die Einhaltung der individuellen Parkzone kann mit jedem handelsüblichen Gerät zur Standortbestimmung (z.B. Smartphone mit GPS) überprüft werden.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksverwaltung wird gebeten, sich für ein bürgerfreundliches Verfahren einzusetzen, dass den Mehraufwand für Bürger auf ein Minimum reduziert. Dazu soll geprüft werden, inwiefern es möglich ist, eine geeignete Distanz zwischen Fahrzeug und gelistete Meldeadresse zu bestimmen und ein Konzept zu erarbeiten, wie individuelle Parkzonen (abhängig von der Meldeadresse) verwaltet werden können.

 

Benjamin Schwanke, Klaus Krüger,  Burkhardt Müller-Sönksen (FDP)

 

 

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