21-3508

Ideenwettbewerb gegen Graffiti an den neuen Wänden des Schnelsener Deckels Drs. 21-3385, Beschluss der BV vom 24.11.2022

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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26.01.2023
23.01.2023
Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Überall auf den neu erstellten Lärmschutzwänden rund um den Autobahndeckel finden sich bereits Graffitis. Diese werden zurzeit noch von den Mitarbeitern der Autobahn GmbH überstrichen. Es entstehen dadurch hohe Kosten. Um die unsortierte und geschmacklich fragwürdige Ausbreitung der Graffitis einzudämmen, wäre eine professionelle Bemalung dieser Flächen sinnvoll. Hier eignen sich Schulprojekte der Kunstprofile der ansässigen Schulen. Ein ähnliches Vorgehen war bei der Neugestaltung der Unterführung an der S-Bahn Elbgaustraße erfolgreich und führte zu deutlich weniger Beschmierungen. Neben der deutlich attraktiveren Gestaltung konnten auch die Unterhaltungskosten gesenkt werden. Als prominente Abschnitte böten sich an: - Ausfahrt aus dem Deckel an der Heidlohstraße - Auffahrten der Autobahn an der Holsteiner Chaussee - Ausfahrt aus dem Deckel Richtung Schleswiger Damm

 

 

Beschluss:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende in Verbindung zu setzen, damit diese in Kooperation mit der Autobahn GmbH die rechtlichen, organisatorischen und sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen für eine koordinierte Bemalung der Lärmschutzwände am Schnelsener Deckel klärt und bei positiven Rückmeldungen nach Rücksprache mit der Schulbehörde einen Ideenwettbewerb zur Gestaltung plant, auslobt und durchführt. Für den Fall, dass ein solches GraffitiProjekt nicht umsetzbar ist, sollte alternativ eine Begrünung der Widerlager geprüft werden

 

 

 

Stellungnahme:

 

Gemäß Auskünften der Niederlassung Nord der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) liegt dem Bezirksamt Eimsbüttel bereits ein zeichnungsreifer Mustervertrag zur Gestaltung der Lärmschutzwände vor. Die AdB wartet auf Zeichnung durch das Bezirksamt Eimsbüttel.

Eine Übernahme der Rolle als Ausloberin eines Ideenwettbewerbs zur Gestaltung der Lärmschutzwände durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende ist nicht vorgesehen. 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine