22-2353

Hundeauslaufzonen im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Matthias Blenski (CDU-Fraktion)
Titel: Hundeauslaufzonen im Bezirk Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-199

Eingangsdatum: 02.06.2026
Datum der Antwort: 10.06.2026

Hundeauslaufzonen leisten einen wichtigen Beitrag für das Zusammenleben von Menschen, die Hunde halten, anderen Nutzenden öffentlicher Grünanlagen sowie dem Tierwohl der Hunde. Vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt und des Bedarfs an wohnortnahen Freilaufflächen ergeben sich Fragen zur aktuellen Situation im Bezirk Eimsbüttel.

Vor diesem Hintergrund frage ich das zuständige Fachamt:

  1. Wie groß sind die jeweiligen Flächen der Hundeauslaufzonen?
  2. Wie viele Hunde sind derzeit im Bezirk Eimsbüttel steuerlich registriert?
  3. Wie hat sich die Anzahl der steuerlich registrierten Hunde in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
  4. Nach welchen Kriterien werden Hundeauslaufzonen im Bezirk ausgewiesen oder erweitert?
  5. Welche Hundeauslaufzonen wurden in den vergangenen fünf Jahren neu geschaffen, erweitert, verkleinert oder aufgehoben?
  6. Welche Beschwerden oder Nutzungskonflikte im Zusammenhang mit Hundeauslaufzonen sind dem Bezirksamt in den vergangenen fünf Jahren bekannt geworden?
  7. Wie bewertet das Bezirksamt die Verteilung der Hundeauslaufzonen auf die einzelnen Stadtteile des Bezirks Eimsbüttel?
  8. Welche Ausstattung befindet sich an den jeweiligen Hundeauslaufzonen im Bezirk Eimsbüttel (insbesondere Abfallbehälter, Hundekotbeutelspender und Sitzgelegenheiten)? Die Angaben werden unabhängig von der jeweiligen Zuständigkeit erbeten. Soweit erforderlich wird um Einholung der Informationen bei den zuständigen Stellen, insbesondere der Stadtreinigung Hamburg, gebeten.
  9. Gibt es Planungen zur Schaffung weiterer Hundeauslaufzonen oder zur Aufhebung von Hundeauslaufzonen im Bezirk Eimsbüttel?
  10. Wie bewertet das Bezirksamt insgesamt die Versorgung des Bezirks Eimsbüttel mit Hundeauslaufzonen?




Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

  1. Wie groß sind die jeweiligen Flächen der Hundeauslaufzonen?

Siehe Hundeauslaufflächen Hamburg - hamburg.de

(https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/tiere/hundegesetz/hundeauslaufzonen-89190)

  1. Wie viele Hunde sind derzeit im Bezirk Eimsbüttel steuerlich registriert?

Das Bezirksamt führt hierzu keine Statistik. Es wird auf die BürgerschaftsDrs. 23/3402 verwiesen. Im Übrigen müsste die Anzahl der steuerlich registrierten Hunde beim Finanzamt abgefragt werden.

  1. Wie hat sich die Anzahl der steuerlich registrierten Hunde in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Siehe Antwort zu 2: Eine statistische Auswertung ist durch das BA E nicht möglich.

  1. Nach welchen Kriterien werden Hundeauslaufzonen im Bezirk ausgewiesen oder erweitert?

Die Ausweisung der Hundeauslaufzonen § 8 Absatz 3 HundeG erfolgte anhand von Kriterien der Globalrichtlinie zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen.

Wesentliches Kriterium ist eine Erreichbarkeit der Flächen für Hundehalterinnen und halter im Umkreis von etwa 2 Kilometern. Örtliche Gegebenheiten und potenzielle Nutzungskonflikte (z.B. Lage zu Kinderspielplätzen, Uferzonen, gesetzlich geschützte Biotope etc.) waren bei der Auswahl zu berücksichtigen.

Siehe https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/tiere/hundegesetz/hundeauslaufzonen-89190

  1. Welche Hundeauslaufzonen wurden in den vergangenen fünf Jahren neu geschaffen, erweitert, verkleinert oder aufgehoben?

In Schnelsen wurde die Freilaufmöglichkeit für geprüfte Hunde in der Grünanlage Von-Hersloh-Weg in 2026 zu einer Hundeauslaufzone § 8 Absatz 3 HundeG aufgewertet und umgewidmet.

  1. Welche Beschwerden oder Nutzungskonflikte im Zusammenhang mit Hundeauslaufzonen sind dem Bezirksamt in den vergangenen fünf Jahren bekannt geworden?

Es existieren mehrere nicht eingezäunte Hundeauslaufflächen, auf denen auch Hunde ohne Leinenbefreiung frei laufen dürfen. Durch und/oder um diese Flächen führen z.T. Fuß- und/oder Radwege und es bestehen angrenzende Liegewiesen.

Eine Fläche mit ungeeignetem Bodenbelag (asphaltiert) wurde bemängelt; Beschwerden über zu kleine Flächen liegen vor.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Verteilung der Hundeauslaufzonen auf die einzelnen Stadtteile des Bezirks Eimsbüttel?

Der Versorgungsbedarf für Hundeauslaufzonen im Bezirk Eimsbüttel ist grundsätzlich erfüllt.

  1. Welche Ausstattung befindet sich an den jeweiligen Hundeauslaufzonen im Bezirk Eimsbüttel (insbesondere Abfallbehälter, Hundekotbeutelspender und Sitzgelegenheiten)? Die Angaben werden unabhängig von der jeweiligen Zuständigkeit erbeten. Soweit erforderlich wird um Einholung der Informationen bei den zuständigen Stellen, insbesondere der Stadtreinigung Hamburg, gebeten.

Die abgefragten Daten zur Ausstattung stehen derzeit noch nicht in der erforderlichen Qualität zur Verfügung. Die Feinkartierung der Grün- und Erholungsanlagen befindet sich im Zusammenhang mit der Einführung des Erhaltungsmanagements Grün im Aufbau. Sie wird derzeit im Bezirk Eimsbüttel örtlich überprüft und ergänzt.

Abfallbehälter sind Standardausstattung auf Hundeauslaufzonen, Hundekotbeutelständer nicht.

  1. Gibt es Planungen zur Schaffung weiterer Hundeauslaufzonen oder zur Aufhebung von Hundeauslaufzonen im Bezirk Eimsbüttel?

Das Bezirksamt plant aktuell keine Veränderung am Bestand der Hundeauslaufzonen.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt insgesamt die Versorgung des Bezirks Eimsbüttel mit Hundeauslaufzonen?

Der Versorgungsbedarf für Hundeauslaufzonen im Bezirk Eimsbüttel ist grundsätzlich erfüllt.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Schnelsen Hundewiese Von-Herslo-Weg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.