Hundeauslaufzonen im Bezirk Eimsbüttel
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Matthias Blenski (CDU-Fraktion)
Titel: Hundeauslaufzonen im Bezirk Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-199
Eingangsdatum: 02.06.2026
Datum der Antwort: 10.06.2026
Hundeauslaufzonen leisten einen wichtigen Beitrag für das Zusammenleben von Menschen, die Hunde halten, anderen Nutzenden öffentlicher Grünanlagen sowie dem Tierwohl der Hunde. Vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt und des Bedarfs an wohnortnahen Freilaufflächen ergeben sich Fragen zur aktuellen Situation im Bezirk Eimsbüttel.
Vor diesem Hintergrund frage ich das zuständige Fachamt:
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Siehe Hundeauslaufflächen Hamburg - hamburg.de
Das Bezirksamt führt hierzu keine Statistik. Es wird auf die BürgerschaftsDrs. 23/3402 verwiesen. Im Übrigen müsste die Anzahl der steuerlich registrierten Hunde beim Finanzamt abgefragt werden.
Siehe Antwort zu 2: Eine statistische Auswertung ist durch das BA E nicht möglich.
Die Ausweisung der Hundeauslaufzonen § 8 Absatz 3 HundeG erfolgte anhand von Kriterien der Globalrichtlinie zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen.
Wesentliches Kriterium ist eine Erreichbarkeit der Flächen für Hundehalterinnen und – halter im Umkreis von etwa 2 Kilometern. Örtliche Gegebenheiten und potenzielle Nutzungskonflikte (z.B. Lage zu Kinderspielplätzen, Uferzonen, gesetzlich geschützte Biotope etc.) waren bei der Auswahl zu berücksichtigen.
In Schnelsen wurde die Freilaufmöglichkeit für geprüfte Hunde in der Grünanlage Von-Hersloh-Weg in 2026 zu einer Hundeauslaufzone § 8 Absatz 3 HundeG aufgewertet und umgewidmet.
Es existieren mehrere nicht eingezäunte Hundeauslaufflächen, auf denen auch Hunde ohne Leinenbefreiung frei laufen dürfen. Durch und/oder um diese Flächen führen z.T. Fuß- und/oder Radwege und es bestehen angrenzende Liegewiesen.
Eine Fläche mit ungeeignetem Bodenbelag (asphaltiert) wurde bemängelt; Beschwerden über zu kleine Flächen liegen vor.
Der Versorgungsbedarf für Hundeauslaufzonen im Bezirk Eimsbüttel ist grundsätzlich erfüllt.
Die abgefragten Daten zur Ausstattung stehen derzeit noch nicht in der erforderlichen Qualität zur Verfügung. Die Feinkartierung der Grün- und Erholungsanlagen befindet sich im Zusammenhang mit der Einführung des Erhaltungsmanagements Grün im Aufbau. Sie wird derzeit im Bezirk Eimsbüttel örtlich überprüft und ergänzt.
Abfallbehälter sind Standardausstattung auf Hundeauslaufzonen, Hundekotbeutelständer nicht.
Das Bezirksamt plant aktuell keine Veränderung am Bestand der Hundeauslaufzonen.
Der Versorgungsbedarf für Hundeauslaufzonen im Bezirk Eimsbüttel ist grundsätzlich erfüllt.
ohne
keine
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