21-1828

Holsteiner Chaussee – Herstellung der östlichen Nebenfläche – Rad- und Fußweg zwischen Oldesloer Straße und Voßkamp Drs. 21-1483, Beschluss der BV vom 17.12.2020

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 12.04.2021 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 14.1

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der LSBG plant die erstmalige Herstellung des Fuß- und Radweges auf der östlichen Seite der Holsteiner Chaussee zwischen Kettelerweg und Voßkamp. Die Maßnahme wurde mit der zweiten Verschickung südlich erweitert bis zur Kreuzung Oldesloer Straße. Die Baumaßnahme ist vorgesehen für Mai 2021 – abgestimmt mit den derzeitigen Baumaßnahmen von Hamburg Wasser.

 

Auf die Referentenanfrage aus dem Dezember 2019 (Drucksache 21-0530) wurde seitens LSBG eine Vorstellung der Planung im Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) nach Einarbeitung der Stellungnahmen in die Planung der ersten Verschickung zugesagt (Drucksache 21-0726).

 

Die Bezirksversammlung begrüßt grundsätzlich die vorliegende Planung der erstmaligen Herstellung des Rad- und Fußweges unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestands, des denkmalgeschützten Gebäudes sowie die Einrichtung einer weiteren Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende.

 

Der Planungsbereich wurde deutlich erweitert und umfasst nun auch Rad- und Fußverkehrsflächen der Kreuzung Oldesloer-Straße/Holsteiner Chaussee. Die Überplanung lediglich der Nebenflächen führt an dieser Kreuzung zu:

 

  • unzureichend breiten Fußwegen an der Oldesloer-Straße mit einer Engstelle von 1,06 m bei der Radwegableitung auf die Straße und an der Holsteiner Chaussee – (Punkt 420) von 1 Meter aufgrund von Bäumen

 

  • einer unklaren Radverkehrsführung für Radfahrende die aus der Oldesloer Straße geradeaus in die Pinneberger Straße im Mischverkehr fahren.

 

Diese Planungskompromisse werfen die Frage auf, ob eine Neugestaltung des gesamten Knotenpunktes nicht zu einer deutlich besseren und allen Verkehrsteilnehmenden gerechteren Lösung führen kann.

 

 

Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten an den LSBG folgende Stellungnahme der Bezirksversammlung mit der Bitte um Berücksichtigung einzureichen:

 

  1. Die Bezirksversammlung begrüßt die erstmalige Herstellung des Rad- und Fußweges unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestands sowie die Einrichtung einer weiteren Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende.

 

  1. Die Radverkehrsführung aus der Oldesloer-Straße so anzupassen, dass Radfahrende sowohl auf den nicht benutzungspflichtigen Radweg als auch in den Mischverkehr auf der Pinneberger Straße geleitet werden.

Karte: LSBG

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat Verständnis für den Wunsch nach einer solchen Anpassung. Sie ist im Rahmen dieser Maßnahme jedoch nicht umsetzbar. Hierfür wäre es erforderlich, die Einmündung Pinneberger Straße zu überplanen, um zu verhindern, dass Radverkehr und Kfz-Verkehr gleichzeitig in jeweils denselben Fahrstreifen einfahren. Aufgrund der Sichtverhältnisse und einer fehlenden Übergangsradverkehrsanlage (Schutzstreifen) wäre eine Ableitung in den Mischverkehr im Bestand zu gefährlich.

Eine Umplanung des Knotenpunktes ist derzeit aber nicht Gegenstand der Maßnahme.

Um dem Wunsch der Bezirksversammlung Eimsbüttel entgegenzukommen, bietet der LSBG jedoch an, zu überprüfen, ob eine Ableitung in den Mischverkehr im weiteren Verlauf der Pinneberger Chaussee ohne größere Umplanungen möglich ist.

 

  1. Zu prüfen, ob das direkte Linksabbiegen aus der Oldesloer Straße für Radfahrende erleichtert und eindeutig sichtbar gestaltet werden kann.

 

Für ein direktes Linksabbiegen aus der Oldesloer Straße für den Radverkehr wäre einen umfangreicher Umbau des gesamten Knotenpunktes erforderlich. Ein zusätzlicher Fahrstreifen für den Radverkehr in der Oldesloer Straße und/oder eine eigene Ampelphase müssten dazu eingerichtet werden. Zudem wäre ein Umbau im Bereich Pinneberger Straße erforderlich, da das dort freie Rechtsabbiegen nicht mit links abbiegendem Radverkehr verträglich und eine Aufleitung auf die Dreiecksinsel erschwert wäre. Der Umbau des gesamten Knotenpunktes liegt jedoch nicht im Planungsbereich der Maßnahme.

 

  1. Lösungen zu entwickeln, die Engstellen der Fußwege von 1,06 m bzw. 1 m zu vermeiden, da diese Maße nicht dem Mindestmaß der ReStra von 1,50 m entsprechen und z.B. für Situationen mit radfahrenden Kindern (bis 10 Jahre) auf dem Fußweg gefährlich sind.

 

Im Bereich der Oldesloer Straße überplant der LSBG die Engstelle zugunsten der Nebenfläche. Im Bereich der Engstelle in der Holsteiner Chaussee wären für eine bessere Lösung zwei Baufällungen erforderlich. Der geplante Straßenquerschnitt auf Höhe des südlichen Baumes sieht eine Gehwegbreite von 2,15 m einschließlich Sicherheitsstreifen vor. Hierbei handelt es sich um eine auf kurzen Abschnitten regelkonforme Breite.

Karte: LSBG

 

Im Bereich des nördlichen Baumes ist zu beachten, dass sich unmittelbar hinter der schmalen öffentlichen Fläche der Vorplatz der Hamburger Sparkasse befindet. Hierbei handelt es sich zwar um Privatgrund, dieser wird jedoch öffentlich genutzt. Er ist befestigt und zugänglich (s. Foto). Die Engstelle ist somit in der Realität nicht erkennbar und ein sicheres Passieren möglich. Nach Abwägung der Belange soll der geplante Zustand beibehalten werden.

 

Foto: LSBG

 

Darüber hinaus verlaufen die geplanten Nebenflächen im genannten Bereich der Holsteiner Chaussee nicht unmittelbar neben dem Kfz-Verkehr (Radfahrstreifen), was zu einem gesteigerten Sicherheitsgefühl führt.

 

  1. Als Lösung für die Engstelle an der Holsteiner Chaussee (Punkt 420) zu prüfen, ob die Fahrbahnbreite bzw. die zweite Fahrspur reduziert werden kann um den Radfahrstreifen nach Westen zu verschieben und damit Platz für den Fußweg zu gewinnen.

 

Der Vorschlag ist grundsätzlich umsetzbar. Ob ausreichend Raum auf diese Weise tatsächlich gewonnen werden kann, bedarf jedoch einer umfänglichen Prüfung. Diese Prüfung wird aufgrund der Anregung der Bezirksversammlung derzeit durchgeführt und kann je nach Prüfergebnis berücksichtigt werden.

 

  1. Zu prüfen, ob eine Überplanung des gesamten Knotenpunktes erforderlich ist mit dem Ziel ReStra konforme Fußwegebreiten herzustellen und zugunsten der Radverkehrssicherheit vorhandene freie Rechtsabbieger aufzuheben.

 

 

Für eine gewünschte Überplanung des gesamten Knotenpunktes im Rahmen dieser Maßnahme wäre eine entsprechende Beauftragung des LSBG erforderlich. Diese ist aktuell nicht geplant. Dies würde ferner mit einer Verschiebung der baulichen Umsetzung der Maßnahme einhergehen. Ein Baubeginn wäre in 2021 nicht mehr möglich.

 

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keine

 

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