20-3185

Haushalt 2019/2020 Spezifikation der Rahmenzuweisungen

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

Der Senat hat während der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vom 11. Juni – 13. Juni 2018 über die Schlüsselentwicklungen für Rahmenzuweisungen (RZ) ent-schieden.

Das heißt, die von den Fachbehörden für die jeweilige RZ vorgesehenen Gesamtvolumina sind vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Bezirksversammlungen (BV) haben die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der RZ gemäß § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) spätestens bis zum 13. Dezember 2018 vorzunehmen.

 

Um die BV bis zum 13.12.2018 zu erreichen ist ein Beschluss des Stadtplanungsausschusses (Stapla) entsprechend des vom Hauptausschuss vorgesehenen Terminplans spätestens bis zum 4. Dezember 2018 zu erwirken.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, dem Vorschlag zu der Feinspezifikation der Rahmenzuweisungen, wie in der Anlage aufgeführt, zuzustimmen.

 

Anhänge

  • Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 Rahmenzuweisung Stadtplanung
  • Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 Erläuterungen Rahmenzuweisung Stadtplanung