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Hamburg-Haus auf Sonntagsöffnung prüfen Drs. 21-1316, Beschluss des HA vom 15.10.2020

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

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17.12.2020
Sachverhalt

Mit der Drs. 21-1316 wurde beschlossen zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen das Hamburg-Haus sonntags geöffnet werden kann.

 

Aufgrund der aktuellen Pandemie ist derzeit keine Nachfrage nach einem entsprechenden Tagungsort erkennbar bzw. wurden bisher im Hamburg-Haus geplante Veranstaltungen in den letzten Wochen abgesagt. Zudem nutzen viele Organisationen wie auch Ausschüsse der Bezirksversammlung digitale Formate wie z. B. Skype-Konferenzen. Dies vorangestellt treffen sich zudem die Hauptnutzergruppen wie Eigentümerversammlungen, Selbsthilfegruppen, Chöre und Vereine erfahrungsgemäß grundsätzlich nicht am Sonntag und es ist auch nicht davon auszugehen, dass sich dieses aus der Vergangenheit bekannte Nutzerverhalten während der Pandemie geändert hat bzw. noch ändern wird.

 

Anstoßr die Einstellung der Sonntagsöffnung war seinerzeit, dass der Rechnungshof die auffällig hohen Überstunden und Schichtzulagen monierte. Im Zuge dessen wurde die Sonntagsöffnung genauer betrachtet. Folgende Argumente sprachen damals für die Schließung am Sonntag:

 

  • es gab keine Dauernutzer
  • sonntags wurde das Hamburg-Haus nicht besonders stark frequentiert (Bücherhalle und Café sind geschlossen)
  • die dauerhafte Anordnung von Überstunden ist nach dem Arbeitszeitgesetz nicht zulässig
  • Überstunden/Schichtzulagen sind teuer, Sonntagsarbeit ist besonders teuer
  • Sonntagsarbeit lässt das Arbeitszeitgesetz nur als Ausnahme zu (sozialer Aspekt)
  • Einhaltung der Feiertagsschutzverordnung
  • bei Sonntagsarbeit ist ein Ersatzruhetag zu gewähren

 

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bezirksamt keine Sonntagsöffnung einzurichten.

 

Darüber hinaus hat die Prüfung 2012 ergeben, dass ca. 70.000 € Personal- und ca. 25.000 € Betriebskosten durch die Schließung am Sonntag gespart würden (zu Preisen bzw. Löhnen aus 2012).

 

 

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