22-1013

Grothwisch verkehrssicherer gestalten Drs. 22-0828, Beschluss der BV vom 27.03.2025

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 5.4

Sachverhalt

Stellungnahme des PK 242

  1. Konkretisierung des Prüfauftrages

Die Bezirksversammlung bittet,

dass

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung , „…die Behörde für Inneres und Sport (BIS) anzuweisen,
  1. die bestehende Verkehrsschilder zur Kennzeichnung der ansässigen Kindergärten so zu versetzen, dass die Verkehrsteilnehmenden noch rechtzeitiger gewarnt werden. Aktuell stehen die Schilder erst kurz vor den Kindergärten,
  2. zu prüfen, ob zudem Warnschilder im näheren Umfeld der Kindergärten und des Spielhauses Sara Goldfinger aufgestellt werden können und diese bei positiver Prüfung zu installieren. Das Verkehrsschild 136 warnt „Vorsicht, Kinder!“ und wird aufgestellt, wenn die Gefahr besteht, dass Kinder plötzlich auf die Straße laufen könnten. Aufgrund der Örtlichkeiten und den fehlenden oder schmalen Fußwegen sind die Gegebenheiten für diese Warnung bei den Kitas gegeben,
  3. zu prüfen, inwieweit die Installation von Temposchwellen im Grothwisch möglich sind. Mindestens sollten die Temposchwellen am Anfang und am Ende des Grothwischs installiert werden….“
  1. Vorbemerkung zur Prüfung

Die Straße Grothwisch ist eine relativ wenig befahrene Einbahnstraße, die aufgrund der baulichen Gegebenheiten (sie ist relativ schmal und weist einige Kurven auf) nicht für die Benutzung durch Fahrradfahrer entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung freigegeben ist.

Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h beschränkt (Tempo-30-Zone).

Vom 14.04 bis zum 28.04.2025 wurde im Grothwisch unmittelbar neben dem Kindergarten eine Geschwindigkeitsmessung mittels Verkehr-Statistik-Gerät (VSG) durchgeführt.

In den zwei Wochen wurden nur zwei Messungen mit mehr als 50 km/h festgestellt, wobei der höchste gemessene Wert bei 62 km/h lag.

Der Anteil der Geschwindigkeitsüberschreitungen lag bei 24,12 %, aber der Anteil der Fahrzeuge über 35 km/h betrug nur 6 %. (Ahnung als Ordnungswidrigkeit ab 34 km/h möglich)

Ergebnisse der VSG-Messung siehe Anlage -1-

Hier werden wir zeitnah Geschwindigkeitsmessungen durchführen / durchführen lassen.

3. Prüfung und Bewertung der einzelnen Teilaspekte

Zu Punkt 1 a

Ich gehe davon aus, dass die BIS um eine Prüfung der Standorte der Verkehrszeichen 136-10 (Gefahrzeichen Kinder) mit Zusatzschild Kindergarten (Vz. 1012-51) gebeten wird.

Vor dem Kindergarten „Zauberburg“ (Grothwisch 23) stehen zwei Gefahrenzeichen „Kinder“ mit Zusatz „Kindergarten“.

Das erste Vz. steht ca. 80 Meter vor dem Zugang zum Kindergarten und das zweite ca. zehn Meter vor dem Zugang.

Das Schild kurz vor dem Kindergarten wurde offensichtlich im letzten Jahr vom zuständigen Wegewart dort angebracht. Zuvor war befand es sich stark eingewachsen und kaum erkennbar am linken Fahrbahnrand.

Da in Tempo-30-Zonen grundsätzlich auf Gefahrenzeichen verzichtet werden soll, wird das Aufstellen seitens des PK 24 grundsätzlich kritisch gesehen, hier aber nicht weiter thematisiert.

Außerhalb geschlossener Ortschaften sollen Gefahrzeichen 150 350 Meter vor der Gefahr aufgestellt werden, innerhalb geschlossener Ortschaften „unmittelbar davor“, jeweils nach einer Einzelfallbetrachtung.

Meines Erachtens entspricht die hier gewählte Entfernung von 80 Metern genau dieser Vorgabe und ist sinnvoll, weil die Verkehrsteilnehmer bei einem größeren Abstand zur Gefahr davon ausgehen können / müssen, dass sie diese bereits passiert haben.

Fotos zu den Verkehrszeichen finden Sie in der Anlage -2-.

Zu Punkt 1 b

Leider ist auch diese Fragestellung nicht ganz eindeutig.

Ich gehe davon aus, dass geprüft werden soll, ob die Voraussetzungen für die Aufstellung von Gefahrenzeichen „Kinder“ (Vz. 136) vor dem Spielhaus Sara Goldfinger vorliegen.

Im gesamten Grothwisch gibt es eine unauffällige Unfalllage.

Seit zehn Jahren kam es zu keinem Unfall mit Beteiligung von Radfahrern oder Fußngern.

Siehe hierzu auch Anlage -3-

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sieht das Gefahrzeichen „Kinder“ (Vz. 136) in Tempo-30-Zonen zudem ausdrücklich nicht vor.

In Tempo-30-Zonen muss immer und überall mit querenden Fußngern / Kindern gerechnet werden und die Verkehrsteilnehmer müssen ausdrücklich immer und überall langsam und defensiv fahren.

Aus der Unfallauswertung lässt sich keine außergewöhnliche Gefahr ableiten, die das Aufstellen von Gefahrzeichen erforderlich machen würde.

Eigene Feststellungen vor Ort und Rückfragen beim zuständigen Stadtteilpolizisten bestätigten diese Einschätzung.

Aus den genannten Gründen wird das Aufstellen von Gefahrzeichen Kinder (Vz. 136) vor dem Spielhaus abgelehnt.

Zu Punkt 1 c

Es wird gefragt, ob die Installation von Temposchwellen im Grothweg, mindestens am Anfang und am Ende, möglich sind.

"Schwellen“ oder sog. „Berliner Kissen“ sind in Hamburg nach den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) nicht zulässig. Sie wirken nach den Erfahrungen nur punktuell, d.h., sie reduzieren die Geschwindigkeit an einem Punkt, während danach beschleunigt wird. Gleichzeitig stellen sie eine Gefahr für Zweiradfahrer und Rettungsfahrzeuge dar.

Aus den genannten Gründen wird auch die Anordnung von Temposchwellen abgelehnt.

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.05.2025
Ö 5.4
Anhänge

Anlage 1 Ergebnisse der VSG-Messung

Anlage 2 Fotos Verkehrszeichen

Anlage 3 Unfallauswertung Grothwisch 20 Jahre

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.