Globalrichtlinie Hundeauslaufzonen Beteiligungsverfahren gem. § 46 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
Gemäß § 46 Absatz 2 Bezirksverwaltungsgesetzt (BezVG) ist vor dem Beschluss des Senats über den Erlass einer Globalrichtlinie durch die zuständige Fachbehörde den Bezirksversammlungen und den Bezirksamtsleitungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Senat berücksichtigt diese Stellungnahmen.
Falls eine Stellungnahme der Bezirksversammlung Eimsbüttel abgegeben werden soll ist diese spätestens in der Sitzung in der Sitzung des Hauptausschusses am 10.08.2023 zur Abstimmung vorzulegen.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
01-BJV-Senatsteil_GRL Hundeauslaufzonen (vertraulich)
S01-BJV-Anlage1_GRL Hundeauslaufzonen (vertraulich)
S02-BJV-Anlage2_GRL Hundeauslaufzonen (vertraulich)