21-4447

Glättegefahr auf Eimsbüttels Gehwegen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

01.02.2024

Lfd. Nr. 246 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)

 

Glättegefahr auf Eimsbüttels Gehwegen

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

In den kalten Tagen der letzten Wochen wurde immer wieder thematisiert, dass Gehwege nicht (ausreichend) vom Eis befreit bzw. gestreut wurden. Dies stellt nicht nur ein Ärgernis, sondern vor allem für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen eine ernsthafte Gefahr dar.

Verantwortlich für die Flächen vor den Häusern sind in der Regel die Eigentümer. Die Kontrolle, ob der Räumpflicht nachgekommen wird, obliegt jedoch den Bezirksämtern.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleiterin:

 

  1. Wie viele Beschwerden über glatte Gehwege / über die Nichterfüllung der Räumpflicht durch Anlieger sind in den Monaten Dezember 2023 und Januar 2024 beim Bezirksamt Eimsbüttel eingegangen?

 

Es sind 64 Meldungen im genannten Zeitraum eingegangen.

 

  1. Welche Örtlichkeiten wurden dabei gemeldet? Bitte einzeln auflisten.

 

Die gemeldeten Örtlichkeiten sind in der beigefügten Tabelle aufgelistet.

 

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden diesbezüglich eingeleitet? Wie viele davon gingen auf Hinweise von Bürgerinnen und Bürger zurück, wie viele wurden von Amts wegen durch die Wegewarte Eimsbüttel eingeleitet?

 

Die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren befindet sich noch in der Prüfung.

 

  1. Welche Straßen wurden in den Monaten Dezember 2023 und Januar 2024 von den Wegewarten hinsichtlich der Einhaltung der Räumpflicht kontrolliert?

 

Die Begehungen fanden anhand der Begehungsfrequenzen gemäß der Dienstanweisung für die Aufsicht über öffentliche Wege durch das Fachamt Management des öffentlichen Raums statt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

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