Glättegefahr auf Eimsbüttels Gehwegen
01.02.2024
Lfd. Nr. 246 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)
Glättegefahr auf Eimsbüttels Gehwegen
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
In den kalten Tagen der letzten Wochen wurde immer wieder thematisiert, dass Gehwege nicht (ausreichend) vom Eis befreit bzw. gestreut wurden. Dies stellt nicht nur ein Ärgernis, sondern vor allem für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen eine ernsthafte Gefahr dar.
Verantwortlich für die Flächen vor den Häusern sind in der Regel die Eigentümer. Die Kontrolle, ob der Räumpflicht nachgekommen wird, obliegt jedoch den Bezirksämtern.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleiterin:
Es sind 64 Meldungen im genannten Zeitraum eingegangen.
Die gemeldeten Örtlichkeiten sind in der beigefügten Tabelle aufgelistet.
Die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren befindet sich noch in der Prüfung.
Die Begehungen fanden anhand der Begehungsfrequenzen gemäß der Dienstanweisung für die Aufsicht über öffentliche Wege durch das Fachamt Management des öffentlichen Raums statt.
ohne
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