Gewerbliche Vermietungsmodelle unter Beobachtung: Wohnraumschutz konsequent prüfen und rechtliche Spielräume ausschöpfen - Alternativ-Antrag zu Drucksachen-Nr.: 22-0901: Spielräume gegen dreiste gewerbliche Vermietung und Mietwucher nutzen -
Letzte Beratung: 18.06.2025 Wirtschaft, Digitalisierung und Verbraucherschutz Ö 7.2.1
Im Zuge der öffentlichen Berichterstattung und der Diskussion in der Bezirksversammlung wurde der Fall mehrerer vermieteter Zimmer in der Straße „Bei der Apostelkirche 13“ thematisiert. Dort werden kleine, möblierte Zimmer für bis zu € 1.000 monatlich angeboten – möglicherweise ohne ausreichende Heizmöglichkeit. Es handelt sich um ein Beispiel für ein zunehmend verbreitetes gewerbliches Vermietungsmodell, bei dem Wohnungen in einzelne Zimmer aufgeteilt und möbliert auf Zeit vermietet werden. Diese Praxis kann bestehende Mietpreisregulierungen unterlaufen, führt zu stark überhöhten Mietkosten und wirft Fragen mit Blick auf Mindestanforderungen an Wohnraumqualität auf.
Der Fall in der Apostelkirche steht stellvertretend für eine Problematik, die auch in anderen Stadtteilen auftritt: Einzelzimmer werden zu überzogenen Preisen vermietet – häufig in rechtlichen Grauzonen. Deshalb ist es sinnvoll, systematisch über die bestehenden Spielräume im Rahmen des Wohnraumschutzgesetzes sowie weiterer Regelwerke zu informieren und gegebenenfalls neue Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren.
Luise Rosemeier und GRÜNE-Fraktion
keine
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