22-1144

Gewerbliche Vermietungsmodelle unter Beobachtung: Wohnraumschutz konsequent prüfen und rechtliche Spielräume ausschöpfen - Alternativ-Antrag zu Drucksachen-Nr.: 22-0901: Spielräume gegen dreiste gewerbliche Vermietung und Mietwucher nutzen -

Antrag

Letzte Beratung: 18.06.2025 Wirtschaft, Digitalisierung und Verbraucherschutz Ö 7.2.1

Sachverhalt

Im Zuge der öffentlichen Berichterstattung und der Diskussion in der Bezirksversammlung wurde der Fall mehrerer vermieteter Zimmer in der Straße „Bei der Apostelkirche 13“ thematisiert. Dort werden kleine, möblierte Zimmer für bis zu € 1.000 monatlich angeboten glicherweise ohne ausreichende Heizmöglichkeit. Es handelt sich um ein Beispiel für ein zunehmend verbreite­tes gewerbliches Vermietungsmodell, bei dem Wohnungen in einzelne Zimmer aufgeteilt und möbliert auf Zeit vermietet werden. Diese Praxis kann bestehende Mietpreisregulierungen unter­laufen, führt zu stark überhöhten Mietkosten und wirft Fragen mit Blick auf Mindestanforderungen an Wohnraumqualität auf.

Der Fall in der Apostelkirche steht stellvertretend für eine Problematik, die auch in anderen Stadt­teilen auftritt: Einzelzimmer werden zu überzogenen Preisen vermietet ufig in rechtlichen Grauzonen. Deshalb ist es sinnvoll, systematisch über die bestehenden Spielräume im Rahmen des Wohnraumschutzgesetzes sowie weiterer Regelwerke zu informieren und gegebenenfalls neue Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren.

Petitum/Beschluss
  1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,
  1. dem Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung und Verbraucherschutz (WiDiV) in einer der nächsten Sitzungen eine Übersicht zu geben über:
    1. die aktuell geltenden wohnraumschutzrechtlichen, baurechtlichen und ggf. ordnungs­rechtlichen Vorgaben für die gewerbliche Vermietung einzelner Zimmer in Eimsbüttel,
    2. den Handlungsspielraum der Bezirksverwaltung bei vermuteten Verstößen, insbesondere bei fehlender Heizung oder Überbelegung,
    3. bisherige Erkenntnisse zum Modell der möblierten Einzelzimmervermietung im Bezirk sowie zu eventuellen Verstößen.
  2. dazu geeignete Expert*innen aus der Verwaltung einzuladen, um den Ausschuss fachlich zu informieren.
  3. zu prüfen, wie künftig sensibler mit solchen Vermietungsmodellen umgegangen werden kann, z.B. durch intensivere Kontrolle bei Anzeigen und stichprobenartige Überprüfung mutmaßlich grenzwertiger Fälle.
  4. nach Möglichkeit öffentlich zugängliche Informationen für Bürger*innen und Mieter*innen bereitzustellen, die über die rechtlichen Mindeststandards von Wohnraum und mögliche Ansprechpartner*innen bei Verdachtsfällen informieren.
  1. Darüber hinaus wird der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten,
  1. sofern möglich eine*n Vertreter*in des Mieterverein zu Hamburg und/oder des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW), der sich als „Verband der Vermieter mit Werten“ als Referent*in einzuladen, um den Ausschuss fachlich zu informieren und ggf. Empfehlungen für weiteres Vorgehen zu geben;
  2. sich bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) sowie der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) dafür einzusetzen, dass auf Landesebene geprüft wird, wie die Regulierung gewerblicher Kurzzeit- und möblierter Zimmervermietungen weiterentwickelt werden kann, um eine Umgehung von Mietpreisbegrenzungen oder wohnraumschutzrechtlichen Vorgaben wirksam zu verhindern.

Luise Rosemeier und GRÜNE-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
b. d. Apostelkirche

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.