22-2247

Gewerbliche Nutzungen im Souterrain der Schäferstraße 6 und 8 in Hamburg-Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Gewerbliche Nutzungen im Souterrain der Schäferstraße 6 und 8 in Hamburg-Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-185

Eingangsdatum: 11.05.2026
Datum der Antwort: 22.05.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

In den Häusern Schäferstraße 6 und 8 wurden in den vergangenen Monaten mehrere gewerbliche Nutzungen in den Souterrainflächen neu eingerichtet. Vorher war dort ein Kindergarten untergebracht. Nach Mitteilungen von Anwohnerinnen und Anwohnern kommt es dadurch zu erheblichen Beeinträchtigungen der Wohnnutzung, unter anderem durch Lärm, Vibrationen technischer Anlagen, Publikumsverkehr, Außenbewirtschaftung und nächtliche Aufenthalte vor den Gewerbeeinheiten.

Die nachfolgend genannten Nutzungen und örtlichen Gegebenheiten ergeben sich zudem aus den als Anlagen beigefügten Fotografien.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung und die Verwaltung:

Fragen

  1. In welchem planungsrechtlichen Gebiet nach BauNVO liegen die Grundstücke Schäferstraße 6 und Schäferstraße 8?

In einem Reinen Wohngebiet gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Bauplanungsrechtliche Grundlage ist der Bebauungsplan Eimsbüttel 31 / Rotherbaum 7 vom 6. Juni 1986. Maßgebend ist die BauNVO in der Fassung vom 15. September 1977.

  1. Handelt es sich dabei um ein reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet oder um eine andere Gebietsausweisung?

S. Antwort zu Frage 1.

  1. Welche gewerblichen Nutzungen sind nach der geltenden planungsrechtlichen Festsetzung in den Souterrainflächen der Schäferstraße 6 und 8 grundsätzlich zulässig?

Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977. Zulässig sind demnach Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen.
Ausnahmsweise können zugelassen werden

1. Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,

2. sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

  1. Wurden für die nachfolgend aufgeführten Nutzungen Genehmigungen, Nutzungsänderungen, Befreiungen oder sonstige bau- bzw. gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt?

r die detailliert aufgeführten Nutzungen liegen gemäß Bauaktenarchiv des Bezirksamtes Eimsbüttel keine eindeutigen Genehmigungen vor. Inwieweit die aufgeführten Nutzungen durch bestehende Genehmigungen und Erlaubnisse abgedeckt sind, kann nach Aktenlagen nicht abschließend entschieden werden. Sofern keine entsprechenden Nutzungsgenehmigungen vorliegen, werden durch die Ordnungsbehörden die Betreiber angehört und ggf. entsprechende Ordnungsverfahren eingeleitet

5. Falls Frage 4 mit „ja“ beantwortet wird:

a. wann wurden diese jeweils erteilt,

b. r welchen konkreten Nutzungszweck,

c. mit welchen Auflagen,

d. und auf welcher rechtlichen Grundlage?

siehe Antworten zu Frage 4

6. Falls nein:

a. sind die jeweiligen Nutzungen der Verwaltung bekannt,

siehe Antworten zu Frage 4

b. und welche Maßnahmen wurden bzw. werden eingeleitet?

siehe Antworten zu Frage 4

Schäferstraße 6

a) linke Souterraineinheit

(Tattoo-Studio „Raum 17“) - Siehe Anlage 4 „Schäferstr_6_Tattoo_Studio.jpeg“ sowie Anlage 3 „Schäferstr_6_Rückseite_Tattoo.jpeg“.

7. Liegt für die Nutzung als Tattoo-Studio bzw. Tätowierbetrieb eine Genehmigung oder genehmigte Nutzungsänderung vor?

siehe Antworten zu Frage 4

8. Wurde eine Genehmigung zur Nutzung des öffentlichen Gehwegs bzw. Außenbereichs durch Sitzgelegenheiten oder Kundenaufenthalte erteilt?

siehe Antworten zu Frage 4

b) rechte Souterraineinheit

(Kosmetikstudio / Nagelstudio) Siehe Anlage 1 „Schäferstr_6_Kosmetikstudio.jpeg“ sowie Anlage 2 „Schäferstr_6_Rückseite_Kosmetik.jpeg“.

9. Liegt für die Nutzung als Kosmetik-, Nagel- oder Beautystudio eine Genehmigung oder genehmigte Nutzungsänderung vor?

siehe Antworten zu Frage 4

10. Welche Betriebszeiten wurden gegebenenfalls genehmigt?

siehe Antworten zu Frage 4

Schäferstraße 8

a) rechte Souterraineinheit

(geplanter Kulturverein)

Siehe Anlage 5 „Schäferstr_8_Kulturverein.jpeg“ sowie Anlage 6 -Schäferstr_8_Rückseite_Kulturverein.jpeg“.

  1. Liegt für die Nutzung als Kulturverein bzw. Vereinsraum eine Genehmigung oder genehmigte Nutzungsänderung vor?

siehe Antworten zu Frage 4

  1. Welche konkrete Nutzung wurde beantragt bzw. genehmigt (z. B. Vereinsräume, Veranstaltungsräume, Gastronomie o. Ä.)?

siehe Antworten zu Frage 4

  1. Welche Öffnungszeiten wurden beantragt oder genehmigt?

siehe Antworten zu Frage 4

  1. Wurden Auflagen zum Schallschutz oder Immissionsschutz erteilt?

siehe Antworten zu Frage 4

b) linke Souterraineinheit

(Späti/Kiosk) - Siehe Anlage 8 „Schäfestr_8_Späti.jpeg“ sowie Anlage 7 „Schäferstr_8_Rückseite_Späti.jpeg“.

  1. Liegt für die Nutzung als Späti/Kiosk eine Genehmigung oder genehmigte Nutzungsänderung vor?

siehe Antworten zu Frage 4

  1. Welche Öffnungszeiten wurden beantragt oder genehmigt?

siehe Antworten zu Frage 4

  1. Wurde eine Sondernutzungserlaubnis für Tische, Stühle oder sonstige Nutzungen des Gehwegs erteilt?

siehe Antworten zu Frage 4

  1. Wurden im Zusammenhang mit dem Betrieb Beschwerden wegen Lärm, nächtlicher Aufenthalte, technischer Anlagen oder sonstiger Immissionen registriert?

Fehlanzeige

  1. Welche Prüfungen hinsichtlich des Schutzes der Wohnnutzung wurden vor Erteilung möglicher Genehmigungen vorgenommen?

Grundsätzlich prüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung des § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bei Gebäuden mit gewerblichen Nutzungen.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

Anlagenkonvolut © alle Bildrechte jeweils: FDP Fraktion Eimsbüttel

1. Schäferstr_6_Kosmetikstudio.jpeg“

2. Schäferstr_6_Rückseite_Kosmetik.jpeg“

3. Schäferstr_6_Rückseite_Tattoo.jpeg“

4. Schäferstr_6_Tattoo_Studio.jpeg“

5. Schäferstr_8_Kulturverein.jpeg“

6. Schäferstr_8_Rückseite_Kulturverein.jpeg“

7. Schäferstr_8_Rückseite_Späti.jpeg“

8. Schäfestr_8_Späti.jpeg“

Lokalisation Beta
Schäferstraße Eimsbüttel Eimsbütteler Park Niendorfer Gehege Rotherbaum

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