21-0019

Gestaltende Entwicklung im Bezirk Eimsbüttel Drs. 20-3653, Beschluss der BV vom 25.04.2019

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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Gremium
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20.06.2019
Sachverhalt

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) ist als Einheit der Finanzbehörde in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) für die Bereitstellung von Flächen für vielfältige fachpolitische Aufgaben der FHH als auch für den strategischen Grunderwerb zuständig. Hierzu gehört auch die Bereitstellung von Flächen für Wohnungsbau im Bezirk Eimsbüttel insbesondere auch für den geförderten Wohnungsbau. Hierzu finden regelmäßig Abstimmungsgespräche mit allen Bezirken statt, um geeignete Flächen zu identifizieren, mögliche städtebauliche Instrumente wie bspw. Vorkaufsrechte abzuwägen und eine entsprechende Bebauung bauplanungsrechtlich umsetzen zu können.

Für das städtische Gesamtportfolio ist eine Grundstücksarrondierung bei entsprechender Verkaufsbereitschaft privater Eigentümer eine strategisch sinnvolle Ergänzung. Vor diesem Hintergrund ist das Erkunden einer möglichen Verkaufsbereitschaft der privaten Eigentümer von in Frage kommender Flächen eine Regelaufgabe des LIG und wird revolvierend durchgeführt.

 

Anhänge

keine