21-2204

Gesamtverkehrskonzept für Schnelsen im Bereich Kulemannstieg/Flagentwiet Drs. 21-2003, Beschluss der BV vom 27.05.2021

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 12.08.2021 Hauptausschuss Ö 5.6

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Stadtteil Schnelsen wird in den nächsten Jahren durch die aktuell in Planung befindlichen Aktivitäten im Gebiet rund um die Bereiche Flagentwiet/Kulemannstieg enorme Veränderungen u.a. im baulichen und verkehrlichen Bereich erfahren. Bekannt sind hier bisher die Campus- Schule Schnelsen, ein geplantes Logistikzentrum und der geplante Recyclinghof im Kulemannstieg.

 

Diese neue Bebauung führt unweigerlich zu wesentlich mehr Verkehrsbewegungen – vor allem von Schülerinnen und Schülern sowie im Bereich des Schwerlastverkehrs. Bislang existiert kein integriertes Verkehrskonzept, welches diesen Entwicklungen westlich des RISE-Gebietes im Gesamten Rechnung trägt und Lösungen vorschlägt.

 

Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) damit zu beauftragen, in Kooperation mit dem Bezirksamt Eimsbüttel ein integriertes Mobilitätskonzept im Bereich Holsteiner Chaussee, Oldesloer Straße und im Gebiet Flagentwiet/Kulemannstieg zu erstellen, sowie die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Bauvorhaben nicht voneinander getrennt zu betrachten.

 

In dem Mobilitätskonzept soll insbesondere die Verträglichkeit der Kumulation gewerblicher Nutzung, die erhebliche weitere Verkehre hervorrufen, bewertet werden. So sind die zuführenden Straßen zwar als Hauptverkehrsstraßen ausgewiesen (Holsteiner Chaussee, Oldesloer Straße und Pinneberger Straße), der vorhandene Verkehrsraum ist jedoch zu schmal für regelkonforme Fuß- und Radinfrastruktur und z.T. fehlt diese komplett.

 

 

Stellungnahme:

 

Die Straßen Flagentwiet und Kulemannstieg sind Straßen im nachgeordneten Netz der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Zuständigkeit für diese Straßen obliegt dem Bezirksamt Eimsbüttel.

 

An das Hamburger Hauptverkehrsstraßennetz, welches in der Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) liegt, schließt die Straße Flagentwiet über die Knotenpunkte Holsteiner Chaussee/Flagentwiet und Pinneberger Straße/Flagentwiet (auf Gebiet des Landes Schleswig- Holstein) an. Der maßgebliche Knotenpunkt Holsteiner Chaussee/Flagentwiet weist bereits heute einen separaten Linksabbiegestreifen in das Gewerbegebiet auf. Eine Verkehrszählung für diesen Knoten liegt nicht vor.

 

Die BVM unterstützt die Auffassung, dass die geplanten Entwicklungen gesamthaft betrachtet werden sollten. Im Rahmen der Bebauungsplanung oder im Baugenehmigungsprozess sollte eine verkehrstechnische Untersuchung durch den/die Investor/en beauftragt werden. Diese ist mit der BVM, Abteilung Verkehrsentwicklung, abzustimmen, die hierbei gerne beratend behilflich ist.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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keine

 

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