Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Unterbringung von Geflüchteten im Hotel "Niu Quay"
Ende August wurde bekannt, dass im Harburger Binnenhafen das im Frühjahr 2026 neu eröffnete Hotel Niu Quay ab Anfang September komplett für die Unterbringung von Geflüchteten durch die Hamburger Sozialbehörde bzw. das städtische Unternehmen Fördern und Wohnen angemietet wurde.
Diese Entscheidung kam für den Bezirk Harburg äußerst überraschend. Eine vorherige Kommunikation durch die Sozialbehörde erfolgte nicht.
Für die Entwicklung des Harburger Binnenhafens ist die Entscheidung ein Rückschritt, denn die Eröffnung eines Hotels wurde seit vielen Jahren herbeigesehnt und zeigte bereits erste positive Effekte auf die örtliche Gastronomie.
Selbstverständlich gilt, dass Menschen, die aus Kriegsgebieten flüchten, bei uns Schutz gewährt wird. Deutschland, Hamburg und der Bezirk Harburg stellen sich ihrem jeweiligen Teil der Verantwortung für Geflüchtete und sorgen für eine menschenwürdige Unterbringung und gute Integrationsbedingungen für diejenigen, die auf absehbare Zeit nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Der Bezirk Harburg hat in den letzten Jahren mit viel Engagement seiner Bürger*innen sehr erfolgreich gearbeitet und kann mit seinem Beitrag zur gelungenen Integration vieler Geflüchteter sehr zufrieden sein.
Bereits im Zuge der ersten Phase starker Zuwanderung hatte das Bezirksamt Harburg 2016 eine Reihe von öffentlichen Flächen daraufhin vorgeprüft, ob sie sich für den Bau und Betrieb von Einrichtungen für Geflüchtete eignen. Einige dieser Flächen werden mittlerweile anders genutzt und stehen nicht mehr zur Verfügung. Es ist aber zu klären, welche der damals geprüften Flächen auch heute noch verfügbar wären und ob diese noch als Standorte in Betracht gezogen werden.
Die Entscheidung für die Anmietung des „Niu Quay“ ist angesichts der Folgen für den Stadtteil begründungsbedürftig.
Die Bezirksversammlung bittet die Sozialbehörde um die Entsendung einer auskunftsfähigen Person in die nächstmögliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion (SIGI) um zum Themenkomplex der Unterbringung von Geflüchteten ausführlich Auskunft zu geben. Eingegangen werden soll auf die Gesamtsituation der Geflüchteten in Hamburg und Deutschland, den aktuellen Sachstand bei der Unterbringung von Geflüchteten in Hamburg sowie die Situation und die zukünftigen Perspektiven für den Bezirk Harburg.
Insbesondere soll erläutert werden, aus welchen Gründen die Entscheidung für die Anmietung des „Niu Quay“ getroffen wurde und welche Entscheidungsalternativen es gab.
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, für die 2016 geprüften Flächen einen aktuellen Sachstand zu erstellen, welche der damals geprüften und für grundsätzlich geeignet befundenen Flächen derzeit noch zur Verfügung stehen und ob diese ggf. aktiviert werden können.
Die Bezirksversammlung Harburg drängt darauf, die Nutzung des „Niu Quay“ für die Unterbringung von Geflüchteten schnellstmöglich zu beenden, sobald eine adäquate anderweitige Unterbringung der Geflüchteten gesichert ist und somit das Hotel seine wichtige Funktion für den aufstrebenden Harburger Binnenhafen wieder erfüllen kann.
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