20-2181

Gehweg vor der Seniorenwohnanlage im Wiebischenkamp Drs. 20-1937-Beschluss der BV vom 15.12.2016

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Sachverhalt

Der Gehweg entlang der Wohnanlage Wiebischenkamp wurde überprüft. Kantenvorsprünge oder andere akuten Gefahrenstellen wurden nicht festgestellt. Jedoch liegt stellenweise eine starke Querneigung in Richtung Fahrbahn vor.

 

Um die Neigung des Gehweges zu reduzieren wird der Kantenvorstand an den Rettungszufahrten auf 8 cm angehoben. In dem Zuge wird der Gehwegbereich entlang der Seniorenwohnanlage ebenfalls großflächig instansgesetzt.

 

Die Ausführung der Arbeiten ist im II. Quartal 2017 vorgesehen.

 

Anhänge

keine