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Gedenktafel für das ehemalige HSV-Stadion

Beschlussempfehlung Verwaltung

Letzte Beratung: 07.09.2021 Haushalt, Kultur und Sport Ö 8.3

Sachverhalt

An der Rothenbaumchaussee zwischen Hallerstraße und Turmweg befand sich das ursprüngliche Stadion des Hamburger Sportvereins, eingeweiht 1911. Es war bis zur Einführung der Fußball Bundesliga 1963 das HSV-Heimstadion. Danach wurde das Stadion noch weiter genutzt, verfiel aber zusehends und wurde 1997 abgerissen. Die Fläche wurde bebaut.

 

Das 30.000 Menschen fassende Stadion war jahrzehntelang Pilgerstätte für HSV Fans. Schon vor dem 1. Weltkrieg lud der HSV internationale Gegner zu Freundschaftsspielen ein, zudem verfügte das Rothenbaum-Stadion als eine der ersten Spielstätten überhaupt seit 1937 über zwei überdachte Tribünen und war über Hamburgs Grenzen hinaus bekannt. An diesem nicht nur aus Vereinssicht traditionsreichen Ort spielten u. a. HSV Legenden wie Uwe Seeler, Jochenfritz Meinke und Charly Dörfel.

 

Die Verwaltung unterstützt das Ansinnen des Hamburger Sportvereins, die historische Stätte des Stadions am Rothenbaum mit einer Gedenktafel zu würdigen bzw. Interessierten die Geschichte dieses Ortes näherzubringen. Auch der Hamburger SV selbst würde die Tafel nutzen, um beispielsweise im Rahmen des Veranstaltungsformats „Historische Stadtrundgänge“, die die wichtigsten Standorte Hamburgs mit HSV-Bezug beinhaltet, die Geschichte des Rothenbaum-Stadions und dieser besonderen Jahrzehnte noch einmal lebendig werden zu lassen.

 

Als idealen Standort einer solchen Gedenktafel wird der Aufzug am Eingang der U-Bahn-Station Hallerstraße gesehen. Eine wenn möglich freistehende Installation soll die Abmessungen von 2,5 Metern Höhe sowie 2 Metern Breite aufweisen, auf ihr dargestellt würde in Worten und Bildern die Geschichte des Stadions am Rothenbaum.

 

Sämtliche Kosten – das sind insbesondere die Kosten für Anfertigung, Aufbau und Instandhaltung der Gedenktafel – übernähme die HSV Fußball AG, die auch Betreiberin des HSV-Museums ist.

 

Damit eine Gedenktafel auf öffentlichem Grund errichtet werden kann, bedarf es des Nachweises des öffentlichen Interesses. Das öffentliche Interesse würde durch einen entsprechenden Beschluss der Bezirksversammlung ausgedrückt und nachgewiesen.

 

Bei Bedarf würde eine Vertretung des HSV der BV bzw. dem HaKuS Hintergrund und Vorstellungen zur Umsetzung der angestrebten Gedenktafel darlegen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Mitglieder des HaKuS begrüßen die Initiative des HSV, eine Informations- und Erinnerungstafel zum historischen HSV-Stadion an dem vorgesehenen Ort aufstellen zu wollen und haben keine Einwände dagegen, wenn dies in Abstimmung mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes auf öffentlichen Grund geschieht. Die Mitglieder des HaKuS empfehlen der Bezirksver­sammlung, unter der genannten Bedingung einer Aufstellung zuzustimmen.   

 

 

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