Galeria-Standort Osterstraße sichern Schlüsselimmobilie für die Zukunft Eimsbüttels erhalten
Das Galeria-Kaufhaus an der Osterstraße ist nicht nur eine einzelne Warenhausfiliale, sondern ein zentraler Frequenzbringer, Nahversorgungsstandort und städtebaulicher Orientierungspunkt für das Kerngebiet Eimsbüttels. Eine Schließung würde neben den rund 60 Beschäftigten auch zahlreiche kleinere Geschäfte, Dienstleister und gastronomische Betriebe treffen, die von der Besucherfrequenz des Warenhauses profitieren.
Erfahrungen mit früheren Warenhausschließungen zeigen, dass ungeklärte Eigentumsverhältnisse, jahrelanger Leerstand und langwierige Planungsverfahren ganze Einkaufsquartiere schwächen können. Die Stadt sollte deshalb nicht erst handeln, wenn der Betrieb bereits eingestellt und der Schaden eingetreten ist.
Mit dem Erwerb ehemaliger Karstadt-Flächen in Bergedorf hat Hamburg gezeigt, dass die öffentliche Hand zentrale Warenhausimmobilien sichern kann, um ihre künftige Entwicklung aktiv zu steuern. Dieses Vorgehen sollte auch für die Osterstraße vorbereitet werden.
Dabei geht es nicht um eine Subventionierung des Galeria-Konzerns oder um städtischen Einzelhandel. Ziel ist vielmehr, eine für Eimsbüttel prägende Schlüsselimmobilie vor Leerstand, Spekulation und einer quartiersschädlichen Fehlentwicklung zu schützen.
Ein modernes Quartierskaufhaus könnte die Vorteile des klassischen Warenhauses mit der Vielfalt selbstständiger Einzelhändler verbinden. Mehrere Anbieter könnten flexibel abgegrenzte Flächen und gemeinsame Einrichtungen nutzen. Dadurch ließen sich Kosten senken, unterschiedliche Sortimente unter einem Dach bündeln und auch kleineren oder neuen Unternehmen attraktive Verkaufsflächen eröffnen.
Die Osterstraße gehört zu den bedeutendsten Stadtteilzentren Hamburgs. Ihre Zukunft darf nicht allein von kurzfristigen Entscheidungen eines Warenhauskonzerns oder eines Immobilieneigentümers abhängen.
Vorausschauende Stadtentwicklung bedeutet, vorbereitet zu sein, bevor der Leerstand eintritt.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel möge beschließen:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gemäß § 27 BezVG beim Hamburger Senat, insbesondere der Behörde für Finanzen und Bezirke, der Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen für folgende Empfehlung einzusetzen,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke und FDP Fraktion Eimsbüttel
keine
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