Für faire Wettbewerbsbedingungen der Außengastronomie in der Osterstraße
Letzte Beratung: 17.07.2025 Bezirksversammlung Ö 9.12
Ausweislich der Drucksache 22-0770 wurden im Bereich Osterstraße für Sondernutzungen in der Außengastronomie in 2024 vom Bezirksamt Eimsbüttel rund 148qm mit Sondernutzungsgebühren abgerechnet.
Die tatsächliche genutzte Fläche in der Osterstraße ist jedoch wesentlich größer. So befindet sich im Bereich Osterstraße 98-102 bereits eine von vier Betrieben genutzte Fläche, die 120-150qm umfasst und damit den eingenommenen Gebühren nahezu entspricht. Die gastronomisch genutzten Flächen zwischen Bismarckstraße und Emilienstraße sowie Heußweg und Methfesselstraße und Fanny-Mendelsohn-Platz sind hierbei nicht berücksichtigt.
Hieraus folgt, dass das Bezirksamt Eimsbüttel entweder nicht für alle genehmigten Flächen Sondernutzungsgebühren in 2024 erhoben hat oder ein Teil der Außengastronomieflächen ungenehmigt genutzt werden. Beide Konstellationen führen dazu, dass keine fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen den gastronomischen Betrieben bestehen. Dies ist gerade in diesen für die Gastronomie schwierigen Zeiten nicht akzeptabel, weshalb Abhilfe erforderlich ist und für einen fairen Wettbewerb gesorgt werdenmuss.
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Die Bezirksamtsleitung wird gebeten zu prüfen,
5. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Digitalisierung und Verbraucherschutz über das Prüfergebnis sowie das weitere Verfahren zu berichten.
Lea Fricke, Benjamin Schwanke, Camilla Joyce-Thiele (FDP) und FDP Fraktion Eimsbüttel
keine
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